PowerTab

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke PowerTab für einzelne Waren der Klassen 01, 02 und 03, insbesondere „Schwimmbad-Reinigungsmittel“ nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v.24.09.2009, Az. 33 W (pat) 59/08 – PowerTab).

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Sitzender Schokoladenhase

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die 3D-Marke für einzelne Waren der Klasse 30, nämlich „Schokolade, Schokoladenerzeugnisse“ nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v.09.12.2009, Az. 25 W (pat) 82/09 – sitzender-Schokoladenhase).

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EM 2012

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke EM 2012 für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 16, 25 und 30, insbesondere „Druckereierzeugnisse, Bekleidungsstücke“ nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 25.11.2009, Az. 25 W (pat) 35/09 – EM 2012).

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WM 2010

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke WM 2010 für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 16, 25 und 30, insbesondere „Druckereierzeugnisse, Bekleidungsstücke“ nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 28.11.2009, Az. 25 W (pat) 38/09 – WM 2010).

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Pasta Fiesta und TICOPOP FIESTA bzw. FIESTA

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Pasta Fiesta und die Wort-/Bildmarke sowie die Wortmarke FIESTA im Bereich einiger in Klasse 30 genannter Waren, insbesondere „Zuckerwaren“ nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 02.12.2009, Az. 25 W (pat) 21/09 – FIESTA/Pasta Fiesta).

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business date

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke business date für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 03, 18, 25, 35, 38 und 43, insbesondere „Dienstleistungen zur Verpflegung und Beherbergung von Gästen“ nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 04.11.2009, Az. 26 W (pat) 32/09 – business date).

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Farbe Boden Tapete Werkzeug

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wort-/Bildmarke für einzelne Waren der Klassen 01, 02, 07, 08, 16, 17, 19, 27 insbesondere „Pinsel und Farbroller, Tapeten, nicht aus textilem Material, Wandverkleidungen“ nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 15.09.2009, Az. 27 W (pat) 137/08 – Farbe Boden Tapete Werkzeug).

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bonusstrom

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke bonusstrom für einzelne Dienstleistungen der Klassen 35, 39 und 42, insbesondere „Transport von elektrischer Energie“ nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 07.10.2009, Az. 26 W (pat) 91/08 – bonusstrom).

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Anneliese

Am 11.12.2009 erschien das Markenblatt Nr. 50 vom 11.12.2009. Herausgeber ist das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA). Bei der Veröffentlichung fiel mir insbesondere folgende Marke auf Wie sagt man so schön: Ein Bild sagt mehr als tausend Worte.

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Motor ist unser Antrieb

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Motor ist unser Antrieb für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 06, 07 und 42, insbesondere „technische Entwicklung von Motoren für die Automobil- und die –zulieferindustrie, den Maschinen- und Anlagenbau sowie die Investitionsgüterindustrie“ nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 25.11.2009, Az. 25 W (pat) 123/09 – Motor ist…

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WhoisPlus vs. Plus bzw. plus.eu

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Marken WhoisPlus und die unter dem Az. 3179652 eingetragene Gemeinschaftsmarke sowie die unter dem Az. 4066601 eingetragene Gemeinschaftsmarke plus.eu im Bereich einiger in Klassen 35 und 38 genannter Dienstleistungen nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 16.11.2009, Az. 25 W (pat) 38/08 – Plus/WhoisPlus)

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