M wie Merck
Nach der „M-Marke“ ist nun auch die neue „Merck-Marke“ im letzten Markenblatt des Jahres 2015 veröffentlicht worden. Ganz im Stil der Jugend.
Nach der „M-Marke“ ist nun auch die neue „Merck-Marke“ im letzten Markenblatt des Jahres 2015 veröffentlicht worden. Ganz im Stil der Jugend.
Und da sage einer, dass deutsche Großkonzerne nicht auch Marke können. So „M“acht Merck nun auf Jugendstil Eine schöne Idee wie ich finde, denn Darmstadt ist bekannt für seine Jugendstilbauten.
Da ist die Marke „Der Geldwechsler und seine Frau“ schon besser für „Finanzdienstleistungen“.
Seriös oder Nichtseriös, das ist hier die Frage. Nachfolgende Bildmarke schützt unter anderem die Dienstleistungen „Dienstleistungen eines Finanzanlagenvermittlers; Dienstleistungen zur finanziellen Vorsorge“. Bescheidenheit ist eben eine Zier, doch weiter kommt man ohne ihr manchmal nicht.
Der Zusatz „2.0“ ist markenrechtlich nicht schützbar. Bezüglich dieses Zusatzes heißt es in der Kommune 2.0-Entscheidung des Bundespatentgerichts (BPatG) wie folgt. „Der weitere Bestandteil, die Ziffernkombination „2.0“ wird nicht zuletzt in der IT-Branche, der die Dienstleistungen der Klassen 35 und 38 größtenteils zugeordnet werden können, vom Verkehr als eine typische Versionsbezeichnung aufgefasst. Darüber hinaus hat…
Marken sind ja grundsätzlich so geschützt, wie sie angemeldet wurden. Auch bei der Kollisionsprüfung vergleicht man zunächst die Marken in ihrer maßgeblichen Gesamtheit, um sich dann die Frage zu stellen, ob es prägende Bestandteile gibt. Daher sollte man sich vor Anmeldung einer Marke immer die Frage stellen, was genau eigentlich markenrechtlich geschützt werden soll. Daher…
Wenn er noch leben würde, könnte Freddie Mercury im Freddy MehrCurry eine Currywurst mit mehr Curry essen. Echt scharf. WERBUNG: Rechtsanwalt Thomas Felchner – Nationales und internationales Markenrecht – Johannesstraße 65, 45721 Haltern an See, E-Mail: felchner@o2online.de, Mobil: 015733131130
Diese Marke und und und … WERBUNG: Rechtsanwalt Thomas Felchner – Nationales und internationales Markenrecht – Johannesstraße 65, 45721 Haltern an See, E-Mail: felchner@o2online.de, Mobil: 015733131130
Manche machen sich Markenfindung offensichtlich (zu) einfach: Gesicht auf’n Kopierer, flash, fertig ist die (vermeintliche) Marke. Da kann man nur sagen: Voll geflasht! WERBUNG: Rechtsanwalt Thomas Felchner – Nationales und internationales Markenrecht – Johannesstraße 65, 45721 Haltern an See, E-Mail: felchner@o2online.de, Mobil: 015733131130
Was ist denn da bei Henkel los. Mit nachfolgender Krokodil-Marke beweist Henkel echt Humor. Für „Klebebänder“ ist die Marke mehr als aussagekräftig. WERBUNG: Rechtsanwalt Thomas Felchner – Nationales und internationales Markenrecht – Johannesstraße 65, 45721 Haltern an See, E-Mail: felchner@o2online.de, Mobil: 015733131130
Ich weiß, dass Markenfindung ein echt schwieriges Thema ist. Bei mancher „Marken-Kreation“ hätte ich gern mal Mäuschen gespielt und dem Urheber in den Kopf geschaut um seine Gedankengänge zu verfolgen. Was mag sich wohl derjenige gedacht haben, der folgende im Markenblatt Heft 38 des DPMA veröffentlichte Wortmarke kreiert hat. Ich meinerseits fühle mich bei ihrer…
Was mich bei der Physio-Doc Kur Konzepte für Tiere-Marke irritiert, ist der Zusatz „auch in Dosen“. Ich verstehe den Zusatz als beschreibenden Hinweis auf das, was mit dem Tier passiert, nachdem das Konzept fehlgeschlagen ist. WERBUNG: Rechtsanwalt Thomas Felchner – Nationales und internationales Markenrecht – Johannesstraße 65, 45721 Haltern an See, E-Mail: felchner@o2online.de, Mobil: 015733131130