Glöckchen
Gleiches Schicksal erlitt folgende 3D-Marke Quelle: http://oami.europa.eu (Gericht, Urt. v. 17.12.2010, Rs. T‑346/08 – Glöckchen)
Gleiches Schicksal erlitt folgende 3D-Marke Quelle: http://oami.europa.eu (Gericht, Urt. v. 17.12.2010, Rs. T‑346/08 – Glöckchen)
Gleiches Schicksal erlitt folgende 3D-Marke Quelle: http://oami.europa.eu (Gericht, Urt. v. 17.12.2010, Rs. T‑337/08 – Goldrentier)
Mit Urteil vom 17.12.2010 entschied das Gericht der Europäischen Union, dass die 3D-Marke Quelle: http://oami.europa.eu mangels Unterscheidungskraft (Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 40/94 [jetzt Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung [EG] Nr. 207/2009]) nicht eintragungsfähig sei (Gericht, Urt. v. 17.12.2010, Rs. T‑336/08 – Goldhase). In den Entscheidungsgründen heißt…
Hallo Ulf, hallo Christian, herzlichen Glückwunsch zu eurer neuen Webseite www.hole-in-one-snacks.de und dem deutschlandweit einzigartigen „Golfgebäck mit dem Loch“. Meine Meinung: Klasse Produkt, klasse Marke. Die Golf-Saison kann beginnen. Der Produktname „Hole in One“ nebst Signet genießen im übrigen Markenschutz Quelle: http://register.dpma.de Das habt ihr richtig gemacht.
Das bekannte Berliner „Hotel Adlon“ Foto: Thomas Felchner verdankt seinen Namen dem Bundesgerichtshof (vgl. BGH, Urt. v. 28.02.2002, Az. I ZR 177/99 – Hotel Adlon). Haben Sie das gewußt?
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke „Die Alliierten“ für eine Vielzahl von Waren und Dienstleistungen der Klassen 3, 5, 6, 8, 9, 12, 13, 14, 15, 16, 18, 20, 21, 24, 25, 27, 28, 29, 30, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 41, 42, 43 und 45 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 27.10.2010,…
Im am letzten Freitag erschienenen Markenblatt Nr. 47, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf Quelle: http://register.dpma.de Die Marke schützt u.a. folgende Ware Klasse 01: Klebstoffe für gewerbliche Zwecke Anmerkung: Die Farben „rot-weiß“ erinnern mich zu allererst an „Pommes rot/weiß“, also „Pommes Frites mit Ketchup und Mayonaise“.…
Der Text des „Abkommen von Nizza über die Internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken“ ist bei der World Intellectual Property Organization (WIPO) einsehbar.
Die eingetragene Marke markiert und schützt immer ganz bestimmte „Waren“ und ganz bestimmte „Dienstleistungen“. Diese stehen im „Waren- und Dienstleistungsverzeichnis (WDVZ)“ welches bei der Anmeldung mit eingereicht wird. Diese Waren und Dienstleistungen werden in Klassen eingeteilt, wobei insgesamt 45 Klassen zur Verfügung stehen, nämlich 34 Waren- und 11 Dienstleistungsklassen. Hierbei handelt es sich um folgende:…
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Bildmarke Foto: http://register.dpma.de für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 16, 36, 41, 42 und 44 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 29.10.2010, Az. 29 W (pat) 537/10 – Oben Cyan: C100 M0 Y0 K0, unten dunkelblau: C100 M85 Y0 K0).
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die 3D-Marke Foto: http://register.dpma.de für einzelne Waren der Klasse 33 wegen fehlender Unterscheidungskraft, § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, § 54 MarkenG, § 50 Abs. 1 und 2 MarkenG, zu löschen (BPatG, Beschl. v. 13.10.2010, Az. 26 W (pat) 136/09 – Anhängeetikett [3D-Marke]).