Das Golfgebäck mit dem Loch

Hallo Ulf, hallo Christian, herzlichen Glückwunsch zu eurer neuen Webseite www.hole-in-one-snacks.de und dem deutschlandweit einzigartigen „Golfgebäck mit dem Loch“.

Meine Meinung: Klasse Produkt, klasse Marke. Die Golf-Saison kann beginnen.

Der Produktname „Hole in One“ nebst Signet genießen im übrigen Markenschutz

hole in one
Az. 3020080742348

Quelle: http://register.dpma.de

Das habt ihr richtig gemacht.

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