Doppeldeutiges Urinal

Welche Information mag diese Marke transportieren: Ein Urinal to go oder ein Urinal für zwei gehende Menschen? WERBUNG: Rechtsanwalt Thomas Felchner – Nationales und internationales Markenrecht – Johannesstraße 65, 45721 Haltern an See, E-Mail: felchner@o2online.de, Mobil: 015733131130

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Kampf der Geschlechter

Der männliche Vorname „CORDIUS“ und der weibliche Vorname „CORDIA“ sind, trotz Dienstleistungsidentität, nicht verwechselbar ähnlich. Begründet wurde die unter anderem wie folgt: „Es trifft zwar zu, dass die dreisilbigen Vergleichszeichen in den ersten fünf Buchstaben übereinstimmen und somit über einen klanglich und schriftbildlich identischen und regelmäßig stärker beachteten Wortanfang verfügen. Aber die Endungen bewirken ein…

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High Noon

Merkenswert in der Cartridge World vs. Cartridge Star-Entscheidung des Bundespatentgerichts (BPatG, Beschl. v. 11.12.2014, Az. 25 W (pat) 510/13 – Cartridge World vs. Cartridge Star) sind die Ausführungen zur Ähnlichkeit der sich gegenüberstehenden Waren und Dienstleistungen. In den Entscheidungsgründen heißt es hierzu wie folgt: „Eine Identität der Vergleichsprodukte scheidet aus, da auf Seiten der Widerspruchsmarke…

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Die Krux der Unternehmenskennzeichen

Ein Widerspruch kann auch auf ein sog. Unternehmenskennzeichen gestützt werden. Allerdings muss der Widersprechende in diesem Fall substantiiert nachweisen, dass die Waren/Dienstleistungen vor Anmeldung der Marke, gegen deren Eintragung Widerspruch eingelegt wurde, im gesamten Gebiet der Bundesrepublik angeboten wurden. In der Lehmitz vs. Lehmitz-Entscheidung (BPatG, Beschl. v. 04.06.2014, Az. 26 W (pat) 88/13 – Lehmitz/Lehmitz)…

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Im Namen des BPatG

Auch Namen von Klöstern sind als Marke schutzfähig. In der Kloster Wettenhausen-Entscheidung des Bundespatentgerichts (BPatG, Beschl. v. 13.01.2015, Az. 27 W (pat) 548/14 – Kloster Wettenhausen) heißt es wie folgt: „Bei der Angabe „Kloster Wettenhausen“ handelt es sich nicht um eine rein geographische Angabe über den Ort der Herstellung und/oder des Vertriebs der Ware, sondern…

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Feuer unter’m Hintern

Es geht doch nichts über einen vertrauensvollen Versicherungsmakler. Dieser ist ein bisschen gewöhnungsbedürftig, scheint aber richtig Feuer unter’m Hintern zu haben Die im Heft 07 veröffentlichte Marke schützt folgende Dienstleistungen: „Klasse(n) Nizza 36: Auskünfte und Beratung in Versicherungsangelegenheiten; Beratung über Versicherungen; Beratung über Versicherungsverträge; Berechnung von Versicherungsprämien; Dienstleistungen des Vermittelns von Versicherungen; Dienstleistungen eines Versicherungsvermittlers;…

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Du räudiger Kojote, geh‘ mir aus dem Weg

Die Entscheidungen des Bundespatentgerichts (BPatG) lesen, heißt fürs Leben lernen. In der Coyote Ugly vs. Coyote Dancers-Entscheidung (BPatG, Beschl. v. 04.12.2014, Az. 29 W (pat) 506/12 – Coyote Ugly vs. Coyote Dancers) geht es diesmal um den „Kojoten“ und dessen Bedeutung/Verständnis in der deutschen Sprache. Lassen Sie sich in die Welt der alten Western verführen,…

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Der kleine Öl-Prinz

Keine schlechte Marke für einen Kfz-Mechaniker Ich vermute, die Idee stammt von seiner Frau. Die Marke schützt folgende Dienstleistungen: „Klasse(n) Nizza 37: Abschmieren von Fahrzeugen; Abschmieren von Kraftfahrzeugen; Anbringung von Panzerungen an Fahrzeugen; Anti-Korrosionsbehandlung; Aufbringen von dekorativen Zierlinien auf Kraftfahrzeuge; Aufbringen von Fahrzeugunterbodenschutz; Aufbringung von Oberflächenbeschichtungen; Auftragen von Schutzbeschichtungen auf Hohlraumoberflächen; Aufziehen von Reifen; Auskünfte…

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Knotiger WURM

Welchen Botschaft möchte die Gemeinde Unterföhring wohl mit dieser Wurm-Marke verkünden? Vielleicht: Wir kriechen zwar ganz schön rum beim arbeiten, aber bei uns ist jetzt endlich der Knoten geplatzt. Wie interpretieren Sie die Marke? Übrigens: Die Marke schützt folgende Waren und Dienstleistungen: „Klasse(n) Nizza 16: Druckereierzeugnisse; Papier- und Schreibwaren, sowie Lehr- und Unterrichtsmittel Klasse(n) Nizza…

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c´est très chic

Mit dieser Marke sind Sie, falls Sie ein Abendkleid tragen, echt „auf den Hund gekommen“. Die Marke schützt unter anderem „Klasse(n) Nizza 25: Abendanzüge; Abendbekleidung; Abendkleider; Abendkleidung; ….“ WERBUNG: Rechtsanwalt Thomas Felchner Nationales und internationales Markenrecht KONTAKT: Rechtsanwalt Thomas Felchner, Johannesstraße 65, 45721 Haltern an See, E-Mail: felchner@o2online.de, Mobil: 015733131130

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