Max Schmeling

In der MAX SCHMELING-Entscheidung des Bundespatentgerichts (BPatG) ging es um die Eintragungsfähigkeit der Wortmarke MAX SCHMELING, die unter anderem „Sportbekleidung“ schützen soll. Im Ergebnis wurde diese bejaht. Folgende Ausführungen sollte ich mir merken: „Namen berühmter (historischer) Persönlichkeiten sind zum einen nicht unterscheidungskräftig für die Waren und Dienstleistungen, für die sie gleichzeitig Sachangaben darstellen, wie bei…

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Du geiles Nest!

Du geiles Nest!

Wer fährt denn schon nach Frankfurt am Main, wenn Hergershausen um die Ecke liegt. Hergershausen ist ein echt geiles Nest! Das Hergershausen so geil ist liegt wahrscheinlich am „Angelsportverein 1960 e.V. Hergershausen“ oder dem „SV Kickers 1913 Hergershausen e.V. „. Ist eine Vermutung.

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Dümmer als die Polizei erlaubt

So was kann`s auch geben. Die „Stadtgemeinde Cottbus“ hatte die Wortmarke „Polizei“ angemeldet. Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) hatte die Anmeldung zurückgewiesen, da es der Anmelderin an der erforderlichen Markenrechtsfähigkeit nach § 7 MarkenG fehle. Das Bundespatentgericht (BPatG) bestätigte diese Entscheidung, weil die Person des Erinnerungsführers – die „Stadtgemeinde Cottbus“ – nicht identifizierbar bzw.…

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klein, GROß oder KlEiNgRoß?

Immer wieder taucht die Frage auf, ob eine Wortmarke in Kleinbuchstaben oder Großbuchstaben oder einer Kombination von beiden angemeldet werden sollte. Der 30. Senat des Bundespatentgerichts weist in der BioSol-Entscheidung (BPatG, Beschl. v. 19.09.2019, Az. 30 W (pat) 501/17 – BioSol) auf einen Umstand hin, der zu gerne bei der Anmeldung vernachlässigt wird: „b) Auch…

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Schlitzohrige Tradition

Der Beschluss des 28. Senats des Bundespatentgerichts (BPatG) vom 26.09.2019 (BPatG, Beschl. v. 28.09.2019, Az. 28 W (pat) 55/18) liest sich ja wie „ein Krimi“. Seinen Aussetzungsantrag begründete der Beschwerdeführer nämlich auszugsweise wie folgt: „Mit Schriftsatz vom 7. März 2019 hat der Beschwerdeführer die Aussetzung des Verfahrens mit der Begründung beantragt, gegen die beim angefochtenen…

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Mmmmmh

Mmmmmh

Auch nicht schlecht. Ich schreibe in meine Marke, was ich gelernt habe Dann weiß der Gast sofort, dass ich kochen kann. Auch nicht schlecht wäre der Zusatz: „Es schmeckt hier“ oder „Hier schmeckt`s lecker“ oder einfach nur „Mmmmmh“ gewesen. Wenn man die Marke wie folgt „Mr. – Bin gelernter Koch“ liest, ist sie als Marke…

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