Mythos F

In der Schalker Meile-Entscheidung des BPatG wurde die Eintragungsfähigkeit dieser Wort-/Bildmarke

Aktenzeichen 3020172193332

verneint, da die angesprochenen breiten Verkehrskreise der Durchschnittsverbraucher die Wortfolge „Schalker Meile“ unschwer und ohne analysierende Betrachtungsweise nur als Hinweis auf den Ort der Herkunft – Anmerkung: Schalke ist ein Stadtteil von Gelsenkirchen in dem sich u.a. auch die Veltins-Arena, das Stadion des FC Schalke 04, befindet – der angemeldeten Waren oder Dienstleistungen bzw. ihres Angebots oder ihrer Erbringung ansehen würden.

Soweit so gut.

In den Entscheidungsgründen wird, warum auch immer, so einiges anonymisiert, was sich manchmal richtig lustig liest. Wie finden Sie u.a. folgende Passage im Urteil

„Der Zeichenbestandteil „Schalker“ wird daher unschwer als adjektivische Form dieser Ortsbezeichnung erkannt werden. Davon ausgehend liegt es auch angesichts genormter und einheitlicher Maße in Deutschland fern, das nachfolgende Zeichenelement „Meile“ als besondere Längeneinheit im Stadtteil Schalke zu verstehen. Vielmehr wird der Durchschnittsverbraucher den Zeichenbestandteil „Meile“ als gebräuchliche Abkürzung der Begriffe „Einkaufsmeile“ oder „Verkehrsmeile“ und damit als die Bezeichnung eines bestimmten Bereichs wie einer Straße oder eines Einkaufszentrums auffassen, dessen Lage durch die vorangestellte Zeichenkomponente „Schalker“ konkretisiert wird. Dies entspricht auch den tatsächlichen Verhältnissen, denn mit „Schalker Meile“ wird in G… ein Abschnitt der K…- Straße benannt, die zur Spielstätte des F…, der V… Arena, führt. Hier finden Anhänger des F… „alle Antworten auf den so oft beschworenen ‚Mythos F…‘. Von der Glück-Auf-Kampfbahn, Spielstätte des legendären Schalker Kreisels, bis hin zu den Gräbern seiner Spielführer K… und S…. Vom altehrwürdigen und immer noch offiziellen Vereinslokal bis zu den Treffpunkten der Fanszene.“ (…).“

Da kann man nur sagen: Die spinnen, die R in M.

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