Bundespatentgericht (BPatG), Beschl. v. 08.04.2008, Az. 27 W (pat) 38/08 – 5D
Leitsatz Der Wortmarke „5D“ fehlt für eine Vielzahl von Waren und Dienstleistungen der Klassen 3, 7, 9, 11, 35, 38, 41 und 42 die Unterscheidungskraft, so dass die Eintragung zu versagen ist.