Bundespatentgericht (BPatG), Beschl. v. 20.10.2008, Az. 25 W (pat) 34/06 – Robotlab

Leitsatz Die Bezeichnung „Robotlab“ ist für verschiedene Waren und Dienstleistungen der Klassen 7, 9, 35, 40, 41 und 42 mangels Unterscheidungskraft nicht eintragungsfähig. Es kann dahinstehen, ob Hilfsanträge in Bezug auf die Fassung eines Waren- und Dienstleistungsverzeichnis im absoluten Verfahren überhaupt zulässig oder vielmehr unwirksam sind, weil eine Verzichtserklärung nicht bedingt abgegeben werden kann, denn…

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Bundespatentgericht (BPatG), Beschl. v. 14.10.2008, Az. 24 W (pat) 66/07 – babyRuf

Leitsatz Die Wortmarke „babyRuf“ ist für die Waren „Babyüberwachungsgeräte und -anlagen (elektrisch)“ der Klasse 9 mangels Unterscheidungskraft nicht eintragungsfähig. Nicht jede begriffliche Unbestimmtheit begründet die markenrechtlich erforderliche Unterscheidungskraft. Für den Durchschnittsverbraucher, der erfahrungsgemäß Kennzeichen so aufnimmt, wie sie ihm entgegentreten, ohne sie einer näheren analysierenden Betrachtung zu unterziehen, besteht in der Regel kein Anlass für…

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Bundespatentgericht (BPatG), Beschl. v. 13.08.2008, Az. 29 W (pat) 31/06 – PLAYGIRL

Leitsatz Die Wortmarke „PLAYGIRL“ ist für Dienstleistungen der Klasse 38 nicht eintragungsfähig. Werktitel sind zwar grundsätzlich markenfähig, unterliegen hinsichtlich ihrer Eintragbarkeit als Marke aber den gleichen Anforderungen wie alle anderen Wortmarken. Eine uneinheitliche Entscheidungspraxis des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) kann dazu führen, dass in einer nicht unerheblichen Zahl von Fällen wesentlich gleiche Sachverhalte ohne…

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Bundespatentgericht (BPatG), Beschl. v. 29.07.2008, Az. 29 W (pat) 145/06 – Flashnet

Leitsatz Grundlage für die Beurteilung der Schutzfähigkeit eines Zeichens ist ein genau festgelegtes Waren- und Dienstleistungsverzeichnis und Dienstleistungsverzeichnis, zu dessen Klarstellung das Deutsche Patent- und Markenamt gem. §§ 36 Abs. 4, 32 Abs. 3 MarkenG i. V. m. §§ 19, 20 MarkenV angehalten ist. Andernfalls ist es ihm nicht möglich, sich in der Beschlussbegründung konkret…

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Bundespatentgericht (BPatG), Beschl. v. 30.09.2008, Az. 33 W (pat) 1 /07 – Open Source Broker

Leitsatz Die Wortmarke „Open Source Broker“ ist für Dienstleitungen der Klassen 35, 38 und 42 nicht eintragungsfähig. Die beschreibende Verwendung durch den Anmelder selbst kann auch dafür sprechen, dass der Verkehr die angemeldete Marke als beschreibende Angabe versteht. Auch der „Erfinder“ eines Ausdrucks kann (mit) dazu beitragen, dass dieser beschreibend wirkt. Der Markenschutz stellt, anders…

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Bundespatentgericht (BPatG), Beschl. v. 23.09.2008, Az. 33 W (pat) 6/07 – BestattungsFinanz

Leitsatz Die Bezeichnung „BestattungsFinanz“ ist für die Dienstleistung „Abrechnungsdienstleistungen“ (Klasse 35) und „Factoring, Entwicklung von Finanzierungskonzepten“ (Klasse 36) mangels Unterscheidungskraft und bestehenden Freihaltebedürfnisses nicht eintragungsfähig. Der Umstand, dass die Bezeichnung „Bestattungsfinanz“ selbst nicht lexikalisch belegt werden kann, ist kein Argument für die Schutzfähigkeit, da angesichts der unübersehbaren Kombinationsmöglichkeiten von Hauptwörtern eine lexikalischer Erfassung aller denkbaren…

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Bundespatentgericht (BPatG), Beschl. v. 11.09.2008, Az. 25 W (pat) 41 /07 – Bild/bildpool II

Leitsatz Stellt die angegriffene Marke eine Einheit mit einem Sinngehalt (vorliegend: bildpool = „Pool, in dem Bilder gesammelt sind“) dar, hat der Verkehr keinen Anlass, das Wort „bild“ als einen selbständig kennzeichnenden Bestandteil der angegriffenen Marke aufzufassen. Eine Bekanntheit bzw. gesteigerte Kennzeichnungskraft des Bestandteils „Bild“ für Zeitungen wird vom Verkehr nicht auf andere Medien übertragen,…

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Eastgermany

Leisatz Die Wortmarke „Eastgermany“ ist betreffend Waren und Dienstleistungen der Klassen 25, 35 und 41 gemäß 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG von der Eintragung ausgeschlossen und demzufolge nicht eintragungsfähig. Die Rückzahlung der Erinnerungsgebühr stellt gegenüber dem Grundsatz der vom Verfahrensausgang unabhängigen Gebührenpflichtigkeit eine Ausnahme dar und wird nur aus Billigkeitsgründen angeordnet, d. h. in…

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CORPORATE SOUND

Leitsatz Der Wortmarke "CORPORATE SOUND" fehlt betreffend die Dienstleistungen „publicité; gestion des affaires commerciales; administration commerciale“ (Klasse 35), „télécommunication“ (Klasse 38), „formation; activités culturelles“ (Klasse 41) zum Einen die Unterscheidungskraft, zum Anderen besteht ein Freihaltebedürfnis. Sie ist gemäß § 50 Abs. 1 MarkenG i. V. m. §§ 8 Abs. 2 Nr. 1 und 2, 115…

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Wir versichern Bayern

Leitsatz Das Wortzeichen „Wir versichern Bayern“ ist für Waren und Dienstleistungen der Klassen 9, 16, 35, 36, 37, 38, 41 und 42 nicht eintragungsfähig, weil ihr die Unterscheidungskraft gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG fehlt. Eine Verkehrsdurchsetzung gemäß § 8 Abs. 3 MarkenG kann nicht durch eine Untersuchung nachgewiesen werden, die nur in…

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