Kytta vs. Kito
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Wortmarken Kytta und Kito im Bereich einiger in Klasse 05 genannter Waren verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 19.11.2009, Az. 30 W (pat) 15/09 – Kytta/Kito)
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Wortmarken Kytta und Kito im Bereich einiger in Klasse 05 genannter Waren verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 19.11.2009, Az. 30 W (pat) 15/09 – Kytta/Kito)
Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken GALERIA und betreffend einzelne Waren der Klassen 02 und 16 verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 13.01.2019, Az. 29 W (pat) 38/09 – GALERIA/Galerie).
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke AIR FORCE ONE für einzelne Dienstleistungen der Klassen 38 und 41 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 26.01.2010, Az. 33 W (pat) 100/07 – AIR FORCE ONE).
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke GMP:READY für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 09, 16 und 41 wegen einem bestehenden Freihaltebedürfnis (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 21.01.2010, Az. 30 W (pat) 80/09 – GMP:READY).
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Terrado für einzelne Waren der Klassen 06, 19 und 22 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 26.01.2010, Az. 33 W (pat) 95/08 – Terrado). In den Entscheidungsgründen heißt es wie folgt: „Denn selbst bei erhöht angesetztem Fremdsprachenverständnis des Verkehrs, insbesondere bei Betonung der Fachverkehrskreise (…) kann nicht davon ausgegangen…
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Wortmarken FRUCHT WELLE und Süße Welle im Bereich einiger in Klassen 05, 29 und 30 genannter Waren und Dienstleistungen nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 09.12.2009, Az. 28 W (pat) 79/09 – FRUCHT WELLE/Süße Welle)
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke BOI für einzelne Waren der Klasse 10 wegen fehlender Unterscheidungskraft, § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, i. V. m. §§ 107 Abs. 1, 113 Abs. 1 MarkenG, Art. 5 Abs. 1 MMA, 6quinquies B Nr. 2 PVÜ, § 54 MarkenG, § 50 Abs. 1 und 2…
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke WildStar-Freunde Rhein-Main für einzelne Dienstleistungen der Klassen 39, 41 und 43 mangels Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 11.01.2010, Az. 27 W (pat) 86/09 – WildStar-Freunde Rhein-Main).
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Gelb wegen nachgewiesener Verkehrsgeltung (§ 8 Abs. 3 MarkenG) für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 09, 16 und 41 eintragungsfähig (BPatG, Az. 29 W (pat) 115/07 – Gelb).
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Wortmarken Vergessene Generation und Verlorene Generation für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 09, 16, 38 und 41 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 16.12.2009, Az. 29 W (pat) 28/09 – Vergessene Generation und BPatG, Beschl. v. 16.12.2009, Az. 29 W (pat) 27/09 – Verlorene Generation).
Mit Urteil vom 29.07.2009 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass eine nach dem Bild und/oder nach dem Klang zu bejahende Verwechslungsgefahr zweier sich gegenüberstehender Zeichen dann zu verneinen sei, wenn – wie vorliegend – einem Zeichen ein klar erkennbarer eindeutiger Sinngehalt (vorliegend: Aida = Oper von Guiseppe Verdi) zukomme (BGH, Urt. V. 29.07.2009, Az. I ZR…
Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken VITAPAN und betreffend Waren der Klassen 5 und 10 nicht verwechselbarer ähnlich (BPatG, Beschl. v. 03.12.2009, Az. 30 W (pat) 67/08 – VITAPAN/panVital). In den Entscheidungsgründen heißt es wie folgt: „In ihren Wortbestandteilen „panVital“ und „VITAPAN“ unterscheiden sich die beiden Vergleichsmarken aufgrund der unterschiedlichen Reihenfolge…