medi I feel better vs. medipro

Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Wort-/Bildmarken und insbesondere betreffend Dienstleistungen der gemeinsamen Klassen 38, 42 und 44 nicht verwechselbarer ähnlich (BPatG, Beschl. v. 16.07.2009, Az. 30 W (pat) 79/07 – medi I feel better/medipro).

Share

Keep reading

SEVENTY vs. SEVENTY 77 SEVEN

Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Wort-/Bildmarken und betreffend Waren der Klassen 18 und 25 nicht verwechselbarer ähnlich (BPatG, Beschl. v. 02.11.2009, Az. 27 W (pat) 92/09 – SEVENTY/SEVENTY 77 SEVEN).

Share

Keep reading

kicker

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wort-/Bildmarke für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 05, 09, 14, 25, 28, 32, 35, 38 und 41 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 16.12.2009, Az. 29 W (pat) 96/06 – kicker).

Share

Keep reading

Oma`s Hundekekse

Bereits am 31.12.2009 erschien das Markenblatt Nr. 53. Herausgeber ist das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA). Bei der Veröffentlichung fiel mir insbesondere folgende Marke auf Quelle: http://register.dpma.de Anmerkung: Mal ehrlich, versprüht diese Marke nicht einen unglaublichen Charme?

Share

Keep reading

Nicht unbedingt hitverdächtig

Seit McDonald´s mit dem Slogan „Ich liebe es“ wirbt, lieben auch andere Unternehmen ihre Produkte. So hat FERRERO unter anderem folgende Wort-/Bildmarke angemeldet. Anmerkung: Der Zusatz „Love“ ist nicht unbedingt „hitverdächtig“ und zwar sowohl aus Sicht des Markenrechts als auch aus Sicht des Marketing.

Share

Keep reading

VIAGRA vs. Styriagra

In diesem Verfahren machte der Inhaber der bekannten Wortmarke „VIAGRA“ einen Unterlassungsanspruch gegen den Verwender des Zeichens „Styriagra“ geltend, der sich damit verteidigte, die Marke „zu parodieren“. Diese Argumentation verneinte der österreichische Oberste Gerichtshof (OGH) und bestätigte den Unterlassungsanspruch (OGH, Beschl. v. 22.09.2009, Az. 17Ob15/09v – „VIAGRA“ vs. „STYRIAGRA“). Es bestehe kein Zweifel, dass der…

Share

Keep reading

Pasta Fiesta und TICOPOP FIESTA bzw. FIESTA

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Pasta Fiesta und die Wort-/Bildmarke sowie die Wortmarke FIESTA im Bereich einiger in Klasse 30 genannter Waren, insbesondere „Zuckerwaren“ nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 02.12.2009, Az. 25 W (pat) 21/09 – FIESTA/Pasta Fiesta).

Share

Keep reading

Farbe Boden Tapete Werkzeug

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wort-/Bildmarke für einzelne Waren der Klassen 01, 02, 07, 08, 16, 17, 19, 27 insbesondere „Pinsel und Farbroller, Tapeten, nicht aus textilem Material, Wandverkleidungen“ nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 15.09.2009, Az. 27 W (pat) 137/08 – Farbe Boden Tapete Werkzeug).

Share

Keep reading

WhoisPlus vs. Plus bzw. plus.eu

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Marken WhoisPlus und die unter dem Az. 3179652 eingetragene Gemeinschaftsmarke sowie die unter dem Az. 4066601 eingetragene Gemeinschaftsmarke plus.eu im Bereich einiger in Klassen 35 und 38 genannter Dienstleistungen nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 16.11.2009, Az. 25 W (pat) 38/08 – Plus/WhoisPlus)

Share

Keep reading

pro vitae vs. Apotheke proVita

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Wort-/Bildmarke und die Wortmarke Apotheke proVita im Bereich der in Klasse 05 eingruppierten Waren „diätetische Erzeugnisse für medizinische Zwecke, Vitaminpräparate (Nahrungsergänzungsmittel)“ verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 17.11.2009, Az. 33 W (pat) 24/08 – pro vitae/Apotheke proVita). Anmerkung: Siehe hierzu: Widerspruch, Markenverletzung.

Share

Keep reading

Dynamo Dresden „D“ vs. Dynamo Dresden „D“ I

Der Widerspruch der Wort-/Bildmarke gegen die Wort-/Bildmarke hatte Erfolg, da zwischen der Dienstleistung „Materialbearbeitung“ der prioritätsjüngeren Marke und den Waren der prioritätsälteren Marke, beispielsweise „Kleineisenwaren, Juwelierwaren, Schmuckwaren“, Waren-/Dienstleistungsähnlichkeit bestehen würde (BPatG, Beschl. v. 18.09.2009, Az. 27 W (pat) 135/08 – Dynamo Dresden „D“/Dynamo Dresden „D I“. Anmerkung I: Das Gericht ließ die Rechtsbeschwerde zum BGH…

Share

Keep reading