VITAPAN vs. panVital
Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken VITAPAN und betreffend Waren der Klassen 5 und 10 nicht verwechselbarer ähnlich (BPatG, Beschl. v. 03.12.2009, Az. 30 W (pat) 67/08 – VITAPAN/panVital). In den Entscheidungsgründen heißt es wie folgt: „In ihren Wortbestandteilen „panVital“ und „VITAPAN“ unterscheiden sich die beiden Vergleichsmarken aufgrund der unterschiedlichen Reihenfolge…