ABSOLUT vs. ABSOLUT

Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken ABSOLUT und Foto: http://register.dpma.de betreffend einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 32, 33 und 43 verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 01.03.2010, Az. 26 W (pat) 22/09 – ABSOLUT/ABSOLUT).

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BEAT-CLUB vs. BEAT CLUB KULT-INITIATIVE

Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken Foto: http://oami.europa.eu und Foto: http://register.dpma.de betreffend einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 16, 25 und 41 verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 09.02.2010, Az. 27 W (pat) 137/09 – BEAT-CLUB/BEAT CLUB KULT-INITIATIVE). In den Entscheidungsgründen heißt es wie folgt: „d) Zwischen den Marken besteht jedoch eine…

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MONTE-CARLO BAY HOTEL & RESORT

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wort-/Bildmarke Foto: http://www.wipo.int für einzelne Dienstleistungen der Klassen 41 und 42 wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 19.01.2010, Az. 27 W (pat) 203/09 – MONTE-CARLO BAY HOTEL & RESORT).

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Ambiente Trendlife

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wort-/Bildmarke Foto: http://register.dpma.de für einzelne Waren der Klassen 20 und 24 wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 03.02.2010, Az. 26 W (pat) 57/09 – Ambiente Trendlife).

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XAPRILA vs. Xarita

Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken XAPRILA und Foto: http://register.dpma.de betreffend einzelne Waren der Klasse 05 verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 02.03.2010, Az. 25 W (pat) 116/09 – XAPRILA/Xarita).

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Dynamo Dresden „D“ vs. Dynamo Dresden „D“ II

Der Widerspruch aus der Wort-/Bildmarke Foto: http://register.dpma.de gegen die Wort-/Bildmarke Foto: http://register.dpma.de hatte Erfolg, da nach Auffassung der Richter zwischen einzelnen Waren der Klassen 06, 14, 16, 18, 20, 21, 24, 25, 26, 28, 34 und der Dienstleistung „Materialbearbeitung“ Waren-/Dienstleistungsähnlichkeit bestehen würde (BPatG, Beschl. v. 28.09.2009, Az. 27 W (pat) 134/08 – dynamo Dresden „D“/Dynamo…

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In Kölle doheim

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wort-/Bildmarke Foto: http://register.dpma.de für einzelne Waren der Klassen 21, 24 und 25 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 15.01.2010, Az. 27 W (pat) 241/09 – In Kölle doheim).

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In Kölle jebore

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wort-/Bildmarke Foto: http://register.dpma.de für einzelne Waren der Klassen 21, 24 und 25 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 15.01.2010, Az. 27 W (pat) 250/09 – In Kölle jebore).

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ProBio Cult. vs. ProBio-Lact

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Marken ProBio Cult und Foto: http://register.dpma.de im Bereich einiger in Klasse 05 genannter Waren nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 17.09.2009, Az. 30 W (pat) 37/09 – ProBio Cult./ProBio-Lact)

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FAMILIENFONDS protected assets

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wort-/Bildmarke Foto: http://register.dpma.de für einzelne Dienstleistungen der Klasse 42 eintragungsfähig und für einzelne Dienstleistungen der Klassen 35, 36 und 42 wegen bestehendem Freihaltebedürfnis (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG) nicht (BPatG, Beschl. v. 23.02.2010, Az. 33 W (pat) 51/08 – FAMILIENFONDS protected assets).

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fahrer-umfrage.de

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wort-/Bildmarke Foto: http://register.dpma.de für einzelne Dienstleistungen der Klasse 35 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 10.02.2010, Az. 29 W (pat) 68/10 – fahrer-unfrage.de).

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