Wurzellockstoff

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Wurzellockstoff für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 01, 31 und 44 wegen bestehendem Freihaltebedürfnis, § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG, § 54 MarkenG, § 50 Abs. 1 und 2 MarkenG, zu löschen (BPatG, Beschl. v. 15.12.2009, Az. 33 W (pat) 01/08 – Wurzellockstoff).

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medi I feel better vs. medipro

Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Wort-/Bildmarken und insbesondere betreffend Dienstleistungen der gemeinsamen Klassen 38, 42 und 44 nicht verwechselbarer ähnlich (BPatG, Beschl. v. 16.07.2009, Az. 30 W (pat) 79/07 – medi I feel better/medipro).

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SEVENTY vs. SEVENTY 77 SEVEN

Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Wort-/Bildmarken und betreffend Waren der Klassen 18 und 25 nicht verwechselbarer ähnlich (BPatG, Beschl. v. 02.11.2009, Az. 27 W (pat) 92/09 – SEVENTY/SEVENTY 77 SEVEN).

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Flixotide

Unter Bezugnahme auf die Flixotide-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschl. v. 02.04.2009, Az. I ZB 05/06 – Flixotide) ist nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) die Wortmarke Flixotide für einzelne Waren der Klasse 05 wegen Bösgläubigkeit zu löschen (BPatG, Beschl. v. 26.11.2009, Az. 25 W (pat) 76/05 – Flixotide).

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kicker II

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke kicker für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 05, 09, 14, 25, 28, 32, 35, 38 und 41 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 16.12.2009, Az. 29 W (pat) 52/06 – kicker).

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kicker

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wort-/Bildmarke für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 05, 09, 14, 25, 28, 32, 35, 38 und 41 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 16.12.2009, Az. 29 W (pat) 96/06 – kicker).

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INFOLIVE

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke INFOLIVE für einzelne Dienstleistungen der Klasse 42 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 10.11.2009, Az. 24 W (pat) 50/08 – INFOLIVE).

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Kraftmeier

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Kraftmeier für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 09 und 42 eintragungsfähig und für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 07, 09, 11, 37, 40 und 42 nicht (BPatG, Beschl. v. 10.11.2009, Az. 24 W (pat) 90/08 – Kraftmeier).

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Pfeilspitze

Heute erschien das Markenblatt Nr. 53. Herausgeber ist das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA). Bei der Veröffentlichung fiel mir insbesondere folgende Marke auf Quelle: http://register.dpma.de Anmerkung: Die Marke zeigt, wie vielseitig das Markenrecht ist. Auch dreidimensionale Marken sind markenrechtlich schützbar. Wer sich jetzt Gedanken über neue Markenformen macht, wird, im Verhältnis zu seinen Wettbewerbern, einen…

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Cordarone

Unter Bezugnahme auf die Ivadal-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschl. v. 02.04.2009, Az. I ZB 08/06 – Ivadal) ist nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) die Wortmarke Cordarone für einzelne Waren der Klasse 04, nämlich „Pharmazeutische Erzeugnisse, insbesondere Humanarzneimittel“ wegen Bösgläubigkeit zu löschen (BPatG, Beschl. v. 26.11.2009, Az. 25 W (pat) 225/03 – Cordarone).

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Ivadal

Unter Bezugnahme auf die Ivadal-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschl. v. 02.04.2009, Az. I ZB 08/06 – Ivadal) ist nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) die Wortmarke Ivadal für einzelne Waren der Klasse 04, nämlich „Pharmazeutische Erzeugnisse, insbesondere Humanarzneimittel“ wegen Bösgläubigkeit zu löschen (BPatG, Beschl. v. 26.11.2009, Az. 25 W (pat) 224/03 – Ivadal).

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Oma`s Hundekekse

Bereits am 31.12.2009 erschien das Markenblatt Nr. 53. Herausgeber ist das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA). Bei der Veröffentlichung fiel mir insbesondere folgende Marke auf Quelle: http://register.dpma.de Anmerkung: Mal ehrlich, versprüht diese Marke nicht einen unglaublichen Charme?

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