Wann sind sich gegenüberstehende Marken bzw. Zeichen ähnlich?
Anbei die Grundsätze deutscher Gerichte (diese werden (un)regelmäßig aktualisiert): Maßgeblich für die Beurteilung der Zeichenähnlichkeit ist der Gesamteindruck der Vergleichsmarken unter Berücksichtigung der unterscheidungskräftigen und dominierenden Elemente (vgl. u.a. BPatG, Beschl. v. 16.03.2020, Az. 26 W (pat) 563/18 S. 17/18 – Rea vs. nea verweist auf EuGH GRUR 2013, 922 Rdnr. 35 – Specsavers/Asda; BGH…