Was ist eigentlich ein Gewerbliches Schutzrecht?

„Gewerbliche Schutzrechte“ schützen das, was so kreatives aus Ihrem Kopf kommt, also das Ergebnis einer geistigen Leistung, das geistige Eigentum eines Menschen. Die Marke ist dabei nur eines von (nicht gerade) vielen „gewerblichen Schutzrechten“. Welche dies insbesondere sind, zeigt folgende Übersicht:

SchutzrechtSchutzgegenstand
MarkeEine Marke schützt ein Zeichen (dies kann ein Wort, ein Bild, eine Farbe, ein Klang, eine Bewegung, ein Licht sein), das geeignet ist, dem Betrachter zu zeigen, dass die mit der Marke gekennzeichnete/beworbene Ware/Dienstleistungen vom Unternehmen A – und eben nicht vom Unternehmen B – stammt.

Beispiel:

Wortmarke

Lucky Seven
Registernummer: 302020206572

Bildmarke


Registernummer: 302019112520

3D-Marke


Registernummer: 302019107840

Farbmarke


Registernummer: 302008037660

Klangmarke





Registernummer: 30 2019 011 729.4
Geschmacksmuster/
Design
Ein Geschmacksmuster/Design schützt die besondere Form (oder Teile davon) eines industriell oder handwerklich gefertigten Gegenstandes.

Beispiel: Die Schrift auf dem T-Shirt


Beispiel: Ein Brillendesign
PatentEin Patent schützt eine technische Erfindung, wobei die Patentfähigkeit des Patents von Amts wegen geprüft wird.

Beispiel: Scharniere einer Brille
GebrauchsmusterEin Gebrauchsmuster schützt ebenfalls eine technische Erfindung, die allerdings nicht die Qualität eines Patentes erreicht („Alltagserfindung“), wobei die Gebrauchsmusterfähigkeit nicht von Amts wegen geprüft wird.

Beispiel: Brille mit teilweise gefärbten Gläsern
UrheberrechtDas Urheberrecht schützt künstlerische Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst.

Beispiel: Foto
WettbewerbsrechtDas Wettbewerbsrecht schützt die Marktteilnehmer gegen „unlautere“ Machenschaften anderer, im Wettberb stehender Marktteilnehmer, wenn die sich irgendwie „unfair“ oder „fies“ verhalten.

Beispiel:
Werbung mit einer registrierten Marken, ohne das diese registriert ist.

Weitere gewerbliche Schutzrechte sind z.B. das Halbleiterschutzgesetz (HalbleiterschutzG), das Sortenschutzgesetz (SortG) und das Gesetz zum Wiener Abkommen vom 12.06.1973 über den Schutz typographischer Schriftzeichen und ihre internationale Hinterlegung (Schriftzeichengesetz).

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