Mitteilung Nr. 09/08
Mit oben genannter Mitteilung informiert das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) darüber, dass für Markeneintragungen, die ab 01.11.2008 erfolgen, Farburkunden versendet werden, sofern die Markendarstellung Farben enthält.
Mit oben genannter Mitteilung informiert das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) darüber, dass für Markeneintragungen, die ab 01.11.2008 erfolgen, Farburkunden versendet werden, sofern die Markendarstellung Farben enthält.
In einem aktuellen Hinweis informiert das Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA) darüber, dass ab 01.09.2008 Änderungen in Bezug auf das Verfahren zur internationalen Registrierung von Marken in Kraft treten bzw. jetzt getreten sind. Demzufolge wird die Sicherungsklausel in Art. 9sexies des Protokolls zum Madrider Markenabkommen (PMMA) zum 01.09.2008 aufgehoben.