ALLMOVE
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke ALLMOVE für einzelne Waren der Klassen 07, 11 und 17 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 28.05.2009, Az. 28 W (pat) 10/09 – ALLMOVE).
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke ALLMOVE für einzelne Waren der Klassen 07, 11 und 17 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 28.05.2009, Az. 28 W (pat) 10/09 – ALLMOVE).
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Marken QUANTEC und QUANTEN im Bereich einiger in Klassen 10 und 16 genannter Waren nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 12.03.2010, Az. 28 W (pat) 81/09 – QUANTEC/QUANTEN).
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wort-/Bildmarke Foto: http://register.dpma.de für einzelne Dienstleistungen der Klasse 35 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 25.02.2010, Az. 29 W (pat) 12/10 – Getränke Star).
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke BioResin für einzelne Waren der Klassen 16, 19 und 20 wegen bestehendem Freihaltebedürfnis (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 03.03.2010, Az. 29 W (pat) 26/09 – BioResin).
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Pflegeatlas für einzelne Dienstleistungen der Klassen 35 und 41 wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 25.02.2010, Az. 29 W (pat) 46/10 – Pflegeatlas).
Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken melrose sowie Foto: http://register.dpma.de und Monrose betreffend einzelne Waren der Klassen 14 und 25 verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 13.01.2010, Az. 29 W (pat) 08/09 – melrose/Monrose).
In der Sache Gondwanaland vs. GONDWANA liegen mir mittlerweile die Entscheidungsgründe des Landgerichtes Leipzig vor. Nach Auffassung des Gerichts sind die sich gegenüberstehenden Marken/Zeichen deswegen nicht verwechselbar ähnlich, weil dem gemeinsamen Wortbestandteil „Gondwana“ keine prägende Kennzeichnungs- beziehungsweise Unterscheidungskraft zukommen würde, weil es sich bei „Gondwana“ um „die lexikalisch nachweisbare Bezeichnung für den südlichen Großkontinent“ handele,…
Nach Auffassung des Landgerichts Leipzig (LG Leipzig, Urt. v. 01.04.2010, Az. 03HK O 2481/09) steht der Klägerin kein Unterlassungsanspruch aus der Marke Foto: http://register.dpma.de gegen die – von mir vertretenen – Beklagten wegen Nutzung der Marken Foto: http://register.dpma.de Foto: http://register.dpma.de Foto: http://register.dpma.de im Bereich der Dienstleistungen „Betrieb eines Freizeit-, Vergnügungs-, Themen-, Erlebnis-, Kultur- und Wissenschaftsparks;…
Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken Wella und Foto: http://register.dpma.de betreffend einzelne Waren der Klasse 03 verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 21.10.2009, Az. 24 W (pat) 53/08 – Wella/well! shopping).
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Bildmarke Foto: http://register.dpma.de für einzelne Waren der Klassen 07, 09 und 11 wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 10.03.2010, Az. 28 W (pat) 170/07 – Pumpen- bzw. Elektromotorengehäuse (Bildmarke)).
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Spiraltor für einzelne Waren der Klassen 06 und 19 wegen bestehendem Freihaltebedürfnis (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 24.02.2010, Az. 28 W (pat) 26/09 – Spiraltor).
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die 3D-Mmarke Foto: http://register.dpma.de für einzelne Waren der Klassen 07, 09 und 11 wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht und für einzelne Waren der Klassen 09 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 10.03.2010, Az. 28 W (pat) 74/08 – Auf einem Befestigungsflansch angebrachtes Pumpen- bzw. Elektromotorengehäuse…