EyeSense vs. ISENSE

Nach Auffassung der 4. Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (HABM) sind die sich gegenüberstehenden Wortmarken EyeSense und ISENSE trotz Identität einiger in Klasse 10 genannter Waren nicht verwechselbar ähnlich im Sinne von Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung Nr. 207/2009 (BK, Entsch. v. 04.02.2011, R 1098/2010-4 – EyeSense/ISENSE) In den Entscheidungsgründen heißt…

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Schraubenförmige Drehung um die gedachte Mittelachse – wenn zwei 3D-Marken (grüne Flaschen) miteinander kollidieren

Nach Auffassung der 1. Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (HABM) sind die sich gegenüberstehenden 3D-Marken Foto: http://oami.europa.eu und Foto: http://oami.europa.eu im Bereich der gemeinsamen Klassen 32 und 33 nicht verwechselbar ähnlich (Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM), 1. Beschwerdekammer, Entscheidung v. 16.09.2009, Rs. R 1529/2006-1 – grüne Flasche (3D-Marke)/grüne Flasche (3D-Marke) In den Entscheidungsgünden heißt…

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Kein Markenschutz für den „schwarzen Schlauch mit gelbem Längsstreifen“

Nach wie vor ist es schwierig, Markenschutz für 3D-Marken zu erlangen. So hat die 4. Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (HABM) mit Entscheidung vom 21.04.2010 die Anmeldung nachfolgender 3D-Marke Foto: http://oami.europa.eu mangels Unterscheidungskraft (Art. 7 Abs. 1 Buchst. b. GMV) zurückgewiesen (HABM, Entscheidung vom 21.04.2010, R-1243/2010-4 – Schwarzer Schlauch mit gelbem Längsstreifen [3D-Marke]).

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Heckler & Koch GmbH nimmt die Anmeldung einer 3D-Marke in der Form eines Sturmgewehrs gegenüber dem HABM offensichtlich mangels Erfolgsaussichten zurück

Wie der Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (HABM) vom 12.01.2010 (HABM, Entscheidung vom 12.01.2010, RS. R-772/2009-1 – Sturmgewehr [3D-Marke]) zu entnehmen ist, hat die Heckler & Koch GmbH, ein bekannter Anbieter von (militärischen) Schusswaffen, die Anmeldung nachfolgender 3D-Marke Foto: http://oami.europa.eu offensichtlich mangels Erfolgsaussichten zurückgenommen. In der Entscheidung heißt es wie folgt:…

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