Schraubenförmige Drehung um die gedachte Mittelachse – wenn zwei 3D-Marken (grüne Flaschen) miteinander kollidieren

Nach Auffassung der 1. Beschwerdekammer des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt (HABM) sind die sich gegenüberstehenden 3D-Marken

grüne Flasche I (3D-Marke)

Foto: http://oami.europa.eu

und

grüne Flasche II (3D-Marke)

Foto: http://oami.europa.eu

im Bereich der gemeinsamen Klassen 32 und 33 nicht verwechselbar ähnlich (Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM), 1. Beschwerdekammer, Entscheidung v. 16.09.2009, Rs. R 1529/2006-1 – grüne Flasche (3D-Marke)/grüne Flasche (3D-Marke)

In den Entscheidungsgünden heißt es in Rn. 32 wie folgt:

„Wie der obigen Gegenüberstellung klar entnommen werden kann, unterscheiden sich die Flaschenhälse, auch wenn flüchtig betrachtet, klar von einander. Während der Flaschenhals der Widerspruchsmarke schraubenförmig um die gedachte Mittelachse der Flasche gedreht ist, ist diese symmetrische Gestaltung des Flaschenhalses der Gemeinschaftsmarkenanmeldung fremd. Vielmehr wächst der Flaschenhals unförmig aus dem Flaschenbauch heraus und ist, wie in der obigen Sichtweise erkennbar, rechts verschoben. Auch fehlt der Anmeldemarke die die Widerspruchsmarke charakterisierende schraubenförmige Drehung. Schließlich ist auch auffällig, dass die Proportionen unterschiedlich sind; der Flaschenhals der Anmeldemarke ist deutlich erkennbar länger als jener der Widerspruchsmarke.“

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