fahrer-umfrage.de

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wort-/Bildmarke Foto: http://register.dpma.de für einzelne Dienstleistungen der Klasse 35 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 10.02.2010, Az. 29 W (pat) 68/10 – fahrer-unfrage.de).

Share

Keep reading

SOFT ICE GUMS vs. Ice-Gums

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Wortmarken SOFT ICE GUMS und Ice-Gums im Bereich einiger in Klasse 30 genannter Waren nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 21.01.2010, Az. 25 W (pat) 29/09 – SOFT ICE GUMS/Ice-Gums) In der Entscheidung heißt es zur „selbständig kennzeichenden Stellung eines nicht prägenden Bestandteils“ auszugsweise wie folgt:

Share

Keep reading

CHOCOLATERIA

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke CHOCOLATERIA für einzelne Waren der Klasse 30 wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 18.02.2010, Az. 25 W (pat) 70/09 – CHOCOLATERIA).

Share

Keep reading

SchliessAb

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke SchliessAb für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 09, 14, 37, 42 und 45 wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 17.12.2009, Az. 30 W (pat) 45/09 – SchliessAb).

Share

Keep reading

Herzchen

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Herzchen für einzelne Waren der Klassen 30, nämlich „Speiseeispulver“ eintragungsfähig, für andere Waren der Klasse 30, nämlich „Pudding, Speiseeis“ wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 08.02.2010, Az. 25 W (pat) 91/09 – Herzchen).

Share

Keep reading

Battery-Booster

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Battery-Booster für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 07, 12 und 37 wegen bestehendem Freihaltebedürfnis (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 13.01.2010, Az. 28 W (pat) 132/08 – Battery-Booster).

Share

Keep reading

Blankoettikett (3D-Marke)

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die 3D-Marke für einzelne Waren der Klassen 07, 08 und 16 mangels Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) und bestehendem Freihaltebedürfnis (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 18.11.2009, Az. 28 W (pat) 27/09 – Blankoettikett (3D-Marke).

Share

Keep reading

Passiflora

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wort-/Bildmarke für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 05, 16, 29, 30, 32 und 41 mangels Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 13.01.2010, Az. 28 W (pat) 87/09 – Passiflora).

Share

Keep reading

Gold Passion

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Gold Passion für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 02, 14, 30 und 40 wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 20.01.2010, Az. 28 W (pat) 93/09 – Gold Passion).

Share

Keep reading

Rechtsdepesche für das Gesundheitswesen

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Rechtsdepesche für das Gesundheitswesen für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 16, 41, 42 und 45 wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 13.01.2010, Az. 29 W (pat) 09/09 – Rechtsdepesche für das Gesundheitswesen).

Share

Keep reading

WECO vs. VI.KO

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Marken WECO und im Bereich einiger in Klasse 09 genannter Waren nicht verwechselbar ähnlich, weil der Widersprechende die rechtsherhaltende Benutzung der Widerspsuchsmarke nicht hat nachweisen können und weil sie auch sonst nicht verwechselbar ähnlich sind (BPatG, Beschl. v. 21.01.2010, Az. 30 W (pat) 62/07 – WECO/VI.KO)

Share

Keep reading

VITALIS vs. ARS VITALIS

Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken VITALIS und ARS VITALIS betreffend Waren der Klassen 03 und 05 verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 17.11.2009, Az. 24 W (pat) 11/09 – VITALIS/ARS VITALIS).

Share

Keep reading