NAPOLÉON vs. Napoleon

Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken NAPOLÉON und Napoleon betreffend einzelne Waren der Klasse 32 verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 21.10.2009, Az. 26 W (pat) 23/08 – NAPOLÉON/Napoleon).

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ABSOLUT vs. Absolut

Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken ABSOLUT und Absolut betreffend einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 32, 33 und 43 verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 01.03.2010, Az. 26 W (pat) 28/09 – ABSOLUT/Absolut).

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krassnews

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke krassnews für einzelne Dienstleistungen der Klassen 35 und 41 wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 09.12.2009, Az. 26 W (pat) 24/09 – krassnews).

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BEAT-CLUB vs. BEAT CLUB KULT-INITIATIVE

Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken Foto: http://oami.europa.eu und Foto: http://register.dpma.de betreffend einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 16, 25 und 41 verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 09.02.2010, Az. 27 W (pat) 137/09 – BEAT-CLUB/BEAT CLUB KULT-INITIATIVE). In den Entscheidungsgründen heißt es wie folgt: „d) Zwischen den Marken besteht jedoch eine…

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Würfel (3D-Marke)

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die 3D-Marke Foto: http://register.dpma.de für einzelne Waren der Klasse 28 wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 15.01.2010, Az. 27 W (pat) 148/08 – Würfel (3D-Marke)).

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MONTE-CARLO BAY HOTEL & RESORT

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wort-/Bildmarke Foto: http://www.wipo.int für einzelne Dienstleistungen der Klassen 41 und 42 wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 19.01.2010, Az. 27 W (pat) 203/09 – MONTE-CARLO BAY HOTEL & RESORT).

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Für messbaren Erfolg

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Für messbaren Erfolg für einzelne Waren der Klassen 09, 10 und 21 wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) und bestehendem Freihaltebedürfnis (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 09.12.2009, Az. 26 W (pat) 77/08 – Für messbaren Erfolg).

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Ambiente Trendlife

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Ambiente Trendlife für einzelne Waren der Klassen 20 und 24 wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 03.02.2010, Az. 26 W (pat) 56/09 – Ambiente Trendlife).

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Ambiente Trendlife

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wort-/Bildmarke Foto: http://register.dpma.de für einzelne Waren der Klassen 20 und 24 wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 03.02.2010, Az. 26 W (pat) 57/09 – Ambiente Trendlife).

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MYSPACE

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke MYSPACE für einzelne Dienstleistungen der Klassen 41 und 42 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 18.03.2010, Az. 26 W (pat) 79/09 – MYSPACE).

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Levocarb vs. LevoCarb TAD

Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Wortmarken Levocarb und LevoCarb TAD betreffend einzelne Waren der Klasse 05 verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 28.01.2010, Az. 30 W (pat) 65/09 – Levocarb/LevoCarb TAD).

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