Anmerkung zur Black Friday-Entscheidung

Die Auffassung der Richter, dass zum Zeitpunkt der Anmeldung der Wortmarke „Black Friday“ im Oktober 2013 zu erwarten gewesen wäre, dass sich das Zeichen „Black Friday“ lediglich im Handel mit Elektronikwaren/Elektronikbereich zu einem Schlagwort nicht nur für Rabattaktionen als solche, sondern auch zu deren Bewerbung entwickeln würde und dass die Situation in den USA zum Anmeldezeitpunkt (Oktober 2013) keine zuverlässigen Rückschlüsse auf die Entwicklung im Inland zugelassen hätte, halte ich für falsch.

Was die wirtschaftliche Bedeutung des Black-Friday in den USA angeht, heißt es in WIKIPEDIA wie folgt:

„Da die meisten US-Amerikaner diesen Tag als Brückentag nutzen und erste Weihnachtseinkäufe tätigen, werden große Umsätze in den Geschäften gemacht. Viele Läden und Handelsketten öffnen schon in den frühen Morgenstunden – üblicherweise um fünf Uhr – und bieten Sonderangebote, Rabatte und Werbegeschenke. Deshalb warten viele Menschen nachts in langen Schlangen vor den Geschäften, um Schnäppchen (englisch doorbusters) zu ergattern. 2013 öffneten einige große Ladenketten ihre Geschäfte schon Donnerstag am frühen Abend. Entgegen früheren Annahmen werden erst seit 2005 in den USA am Black Friday die höchsten Umsätze des Jahres erzielt.[2] Der Black Friday dient in den USA als wichtiger Indikator für das Weihnachtsgeschäft.[3] Im Jahr 2014 wurden 50,9 Milliarden US-Dollar während des 4-tägigen Black-Friday-Wochenendes ausgegeben, dies entspricht einer Abnahme um 11 % im Vergleich zum Vorjahr. Nach Schätzungen sollen 2014 rund 134 Millionen Menschen eingekauft haben, dies entspricht einem Rückgang um 5,2 % im Vergleich zu 2013, wo noch 141 Millionen Käufer zu verzeichnen waren.[4] 2017 gaben Amerikaner rund um Black Friday laut Marktforschung Adobe Analytics fast acht Milliarden Dollar aus – eine Steigerung im Vergleich zum Vorjahr um 18 Prozent.[5]

https://de.wikipedia.org/wiki/Black_Friday

Diesen Ausführungen folgend, wurden in den USA bereits 2013 offensichtlich die unterschiedlichsten Konsumgüter am Black Friday-Wochenende ver- und gekauft. Seit 2005 werden am Black Friday-Wochenende die höchsten Jahresumsätze in den USA erzielt. Da erfolgreiche Trends zeitversetzt regelmäßig von den USA nach Europa hinüberschwappen, diese müsste eigentlich Senats bekannt sein, und 2013 eines, vielleicht das erfolgreichste und imagesträchtigtse Unternehmen, nämlich Apple, den Black Friday in Deutschland einführte, war aus meiner Sicht bereits 2013 konkret absehbar, dass sich der „Black Friday“ im Rahmen der Globalisierung auch in Deutschland für alle Konsumgüter zu einem Schlagwort nicht nur für Rabattaktionen als solche, sondern auch zu deren Bewerbung konkret entwickeln könnte. Vor diesem Hintergrund erscheint mir die Schlussfolgerung des Senats weltfremd zu sein, dass sich das Zeichen „Black Friday“ zum Anmeldezeitpunkt (Oktober 2013) ausschließlich im Handel mit Elektronikwaren/Elektronikbereich zu einem Schlagwort nicht nur für Rabattaktionen als solche, sondern auch zu deren Bewerbung entwickeln würde, und für andere Konsumguter nicht. Genau das Gegenteil war und ist, wie sich am „Black Friday“ in Deutschland nach 2013 praktisch zeigte, der Fall. Vor diesem Hintergrund hätte der Senat das Freihaltebedürfnis für alle Konsumgüter aus meiner Sicht nicht verneinen dürfen.

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