eBR eBusinessratgeber e. K.

In dem Artikel „Die Seuche“ hatte ich über Firmen berichtet, die markenrechtliche Dienstleistungen anbieten, die – markenrechtlich gesehen – in der Regel entweder völlig nutzlos („Eintrag in ein Register“) oder völlig überteuert („Verlängerung der Schutzdauer“) sind.

Heute stelle ich Ihnen in diesem Zusammenhang die Firma „eBR eBusinessratgeber e. K.“ vor:

Die Firma eBR eBusinessratgeber e. K. gehört zu den Firmen, die, wie nachfolgendes Schreiben an eine Mandantin von PKL Keller Spies Partnerschaft

eBR eBusinessratgeber e. K.
Musterschreiben der Firma eBR eBusinessratgeber e. K.

zeigt, Inhabern von deutschen Marken anbietet, die Daten elektronisch aufzubereiten und die Firmendaten in einem (firmeneigenen) elektronischen Register (ebundesregister.de) einzutragen. Dieser Eintrag hat mit dem Markenanmeldeverfahren nichts zu tun und ist – markenrechtlich gesehen – schon deswegen völlig sinnlos, weil diese Daten im Register des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) sowieso öffentlich einsehbar sind. Der – völlig sinnlose – Eintrag in dieses firmeneigene Register kostet aber sage und schreibe „721,43 EUR“.

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