Levocarb vs. LevoCarb TAD

Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Wortmarken Levocarb und LevoCarb TAD betreffend einzelne Waren der Klasse 05 verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 28.01.2010, Az. 30 W (pat) 65/09 – Levocarb/LevoCarb TAD).

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ReiseMed

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke ReiseMed für einzelne Dienstleistungen der Klasse 36 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 09.03.2010, Az. 33 W (pat) 104/08 – ReiseMed).

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AlicanteNEWS 03/2010

In den heute erschienenen AlicanteNEWS 03/2010 informiert das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) den interessierten Leser über allgemeine und besondere Themen zum gewerblichen Rechtsschutz und rund um das HABM. Der Newsletter ist auch als PDF einsehbar. Viel Spaß bei der Lektüre.

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XAPRILA vs. Xarita

Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken XAPRILA und Foto: http://register.dpma.de betreffend einzelne Waren der Klasse 05 verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 02.03.2010, Az. 25 W (pat) 116/09 – XAPRILA/Xarita).

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Google-AdWords

Mit Urteil vom 23.03.2010 entschied der Gerichtshof in einem Vorlageverfahren, dass Art. 5 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 89/104 und Art. 9 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung Nr. 40/94 dahin auszulegen sei, dass der Inhaber einer Marke es einem Werbenden verbieten darf, auf ein mit dieser Marke identisches Schlüsselwort, das von diesem Werbenden…

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RINIVA vs. Tinisa

Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken RINIVA und Tinisa betreffend einzelne Waren der Klasse 05 verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 05.03.2010, Az. 25 W (pat) 208/09 – RINIVA/Tinisa).

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Fizzy Party Mix

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Fizzy Party Mix für einzelne Waren der Klasse 30 eintragungsfähig und für andere wegen bestehendem Freihaltebedürfnis (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG) nicht (BPatG, Beschl. v. 15.03.2010, Az. 25 W (pat) 76/09 – Fizzy Party Mix).

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Berry Dessert

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Berry Dessert für einzelne Waren der Klasse 30 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 18.02.2010, Az. 25 W (pat) 77/09 – Berry Dessert).

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Dynamo Dresden „D“ vs. Dynamo Dresden „D“ II

Der Widerspruch aus der Wort-/Bildmarke Foto: http://register.dpma.de gegen die Wort-/Bildmarke Foto: http://register.dpma.de hatte Erfolg, da nach Auffassung der Richter zwischen einzelnen Waren der Klassen 06, 14, 16, 18, 20, 21, 24, 25, 26, 28, 34 und der Dienstleistung „Materialbearbeitung“ Waren-/Dienstleistungsähnlichkeit bestehen würde (BPatG, Beschl. v. 28.09.2009, Az. 27 W (pat) 134/08 – dynamo Dresden „D“/Dynamo…

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In Kölle doheim

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wort-/Bildmarke Foto: http://register.dpma.de für einzelne Waren der Klassen 21, 24 und 25 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 15.01.2010, Az. 27 W (pat) 241/09 – In Kölle doheim).

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