Tageskarte
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Tageskarte für einzelne Waren der Klasse 16 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 25.02.2010, Az. 29 W (pat) 33/09 – Tageskarte).
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Tageskarte für einzelne Waren der Klasse 16 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 25.02.2010, Az. 29 W (pat) 33/09 – Tageskarte).
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke PrivateInvest-Hannover für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 16, 35, 41 und 42 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 10.02.2010, Az. 29 W (pat) 47/10 – PrivateInvest-Hannover).
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wort-/Bildmarke Foto: http://register.dpma.de für einzelne Dienstleistungen der Klasse 35 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 10.02.2010, Az. 29 W (pat) 68/10 – fahrer-unfrage.de).
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Rechtsdepesche für das Gesundheitswesen für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 16, 41, 42 und 45 wegen fehlender Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 13.01.2010, Az. 29 W (pat) 09/09 – Rechtsdepesche für das Gesundheitswesen).
Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken GALERIA und betreffend einzelne Waren der Klassen 02 und 16 verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 13.01.2019, Az. 29 W (pat) 38/09 – GALERIA/Galerie).
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Gelb wegen nachgewiesener Verkehrsgeltung (§ 8 Abs. 3 MarkenG) für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 09, 16 und 41 eintragungsfähig (BPatG, Az. 29 W (pat) 115/07 – Gelb).
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Wortmarken Vergessene Generation und Verlorene Generation für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 09, 16, 38 und 41 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 16.12.2009, Az. 29 W (pat) 28/09 – Vergessene Generation und BPatG, Beschl. v. 16.12.2009, Az. 29 W (pat) 27/09 – Verlorene Generation).
Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Wort-/Bildmarken und insbesondere betreffend Waren und Dienstleistungen der gemeinsamen Klassen 16, 35 und 42 nicht verwechselbarer ähnlich (BPatG, Beschl. v. 13.01.2010, Az. 29 W (pat) 34/09 – dailyprint/dayprint24).
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke BlisterPro für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 16 und 42 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 16.12.2009, Az. 29 W (pat) 30/09 – BlisterPro).
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Wortmarken TRAVELTAINMENT und In-Travel-Entertainment im Bereich einiger in Klassen 9, 38, 39 und 42 genannter Waren und Dienstleistungen nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 16.12.2009, Az. 29 W (pat) 61/06 – TRAVELTAINMENT/In-Travel-Entertainment)
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke LADIESFIRST.TV für einzelne Dienstleistungen der Klassen 38 und 41 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 16.12.2009, Az. 29 W (pat) 57/08 – LADIESFIRST.TV).
Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken und East Side Gallery betreffend Waren der Klassen 16, 18 und 25 nicht verwechselbarer ähnlich (BPatG, Beschl. v. 28.09.2009, Az. 29 W (pat) 18/09 – EASTSIDE BERLIN vs. East Side Gallery).