Marke und (Verpackungs-)Design
Gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG sind solche Zeichen dem Markenschutz nicht zugänglich, „die ausschließlich aus Formen oder anderen charakteristischen Merkmalen bestehen, die der Ware einen wesentlichen Wert verleihen.“ In vorgenannter BGH-Entscheidung (siehe „Sinnlose Förmelei„) ging es um die Eintragungsfähigkeit nachfolgender Verpackung also der allseits bekannten „Ritter Sport“-Schokoladenverpackung, und die Frage, ob vorgenanntes…