Camouflage-Muster
Folgendes Camouflage-Muster werden, so das Bundespatentgericht (BPatG), die maßgeblichen Verkehrskreise unmittelbar und ohne besonderes Nachdenken als Darstellung eines dekorativ interessanten oder ansprechenden Details der fraglichen Ware – somit als beschreibende Angabe – und nicht als Hinweis auf deren betriebliche Herkunft wahrnehmen, soweit die Waren Oberflächenmuster aufweisen können. In der Entscheidung heißt es auszugsweise wie folgt:…