Anmerkung zur edlohn vs. DLOHN-Entscheidung

Anmerkung zur edlohn vs. DLOHN-Entscheidung

In der edlohn vs. DLOHN-Entscheidung kommt das Bundespatentgericht zum Ergebnis, das die sich gegenüberstehenden Marken edlohn (ausgesprochen: „ed lohn“) und „DLOHN“ (ausgesprochen: „de lohn“) im klanglichen Bereich unterdurchschnittlich ähnlich seien. Allerdings sei es „wahrscheinlich und naheliegend“, das „edlohn“ wie „e de lohn“ ausgesprochen würde, so dass eine (noch) durchschnittliche Ähnlichkeit der Zeichen „de lohn“ und…

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Kling, Klang, Klingeling

Wenn man sich die Begründung „Bei der klanglichen Verwechslungsgefahr kommt es vor allem auf die Silbengliederung und die Vokalfolge an, wobei Wortanfänge stärker beachtet werden, während unbetonte Zwischensilben oder wenig auffällige Abweichungen im Wortinnern insbesondere bei längeren Marken die Verwechslungsgefahr kaum mindern (…). Im vorliegenden Fall sind die Marken „ATOS“ und „Artus“ in der Buchstabenfolge…

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KLUTH vs. Knut

Weil sie „sprachlich ähnlich“ sind, entschied der 27. Senat des Bundespatentgerichts (BPatG), dass die Wort-/Bildmarke Quelle: http://register.dpma.de und die Wortmarke Knut im Bereich der Nizza-Klassen 29 und 30 verwechselbar ähnlich sind (BPatG, Beschl. v. 10.05.2011, Az. 27 W (pat) 143/10 – KLUTH/Knut).

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Helios vs. Genios

Weil sie „sprachlich und schriftbildlich nicht ähnlich“ sind, entschied der 24. Senat des Bundespatentgerichts (BPatG), dass die Wort-/Bildmarke und die Wortmarke Genios im Bereich der Nizza-Klassen 11, 09 bzw. 11, 07 nicht verwechselbar ähnlich sind (BPatG, Beschl. v. 15.09.2009, Az. 24 W (pat) 92/08 – Helios/Genios). In den Entscheidungsgründen heißt es wie folgt: Da das…

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