Beim Teutates!

Beim Teutates!

Warum bezeichnet man den 25. Senat des Bundespatentgerichts (BPatG) mitunter auch als „das gallische Dorf“? Sie wissen es nicht? Na dann lesen Sie mal Seite 9 der Nerofix- Entscheidung. P.S.: Asterix und Obelix sind unter anderem als IR-Marke, Nummer der Anmeldung: 37312, geschützt.

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Des einen Freud, des anderen Leid

Im Löschungsferfahren einer benutzten, bösgläubig angemeldeten Marke beträgt der Gegenstandswert 75.000,00 EUR (BPatG, Beschl. v. 31.07.2013, Az. W (pat) 50/11). In der Entscheidung heißt es wie folgt: „Bei unbenutzten Marken ist unter Berücksichtigung der Kritik des Bundesgerichtshofs an der Festsetzung zu niedriger Gegenstandswerte durch das Bundespatentgericht (…) ein Regelwert von nunmehr 50.000,00 EUR, bei benutzten…

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Der Gegenstandswert im Widerspruchsverfahren beträgt 50.000 EURO

Mit einer am 05.06.2012 veröffentlichten Eilunterrichtung informiert das Bundespatentgericht (BPatG) darüber, dass der Gegenstandswert im Widerspruchsverfahren vom 29. Senat auf 50.000 EURO festgesetzt wurde. In der Eilunterrichtung heißt es wie folgt: „Der Senat setzt den Regelgegenstandswert im Widerspruchsverfahren entsprechend der Rechtsprechung des BGH (…) auf 50.000 € fest. Die Festsetzung unterschiedlicher Regelgegenstandswerte im Widerspruchsbeschwerdeverfahren vor…

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100.000,00 EUR Gegenstandswert sind okay

Mit der Begründung „Anders als die Verfahrensbeteiligten meinen, ist der Maßstab für die Wertfestsetzung im Löschungs-(Beschwerde-)Verfahren nach § 50 MarkenG nicht das Interesse des Löschungsantragsstellers, sondern im Hinblick auf den Popularcha-rakter des Löschungsantrages das Interesse der Allgemeinheit an der Löschung der zu Unrecht eingetragenen Marke (…). Im vorliegenden Fall ging es um eine langjährig benutzte,…

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