Kytta vs. Kito
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Wortmarken Kytta und Kito im Bereich einiger in Klasse 05 genannter Waren verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 19.11.2009, Az. 30 W (pat) 15/09 – Kytta/Kito)
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Wortmarken Kytta und Kito im Bereich einiger in Klasse 05 genannter Waren verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 19.11.2009, Az. 30 W (pat) 15/09 – Kytta/Kito)
Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken GALERIA und betreffend einzelne Waren der Klassen 02 und 16 verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 13.01.2019, Az. 29 W (pat) 38/09 – GALERIA/Galerie).
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke AIR FORCE ONE für einzelne Dienstleistungen der Klassen 38 und 41 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 26.01.2010, Az. 33 W (pat) 100/07 – AIR FORCE ONE).
Am 24.02.2010 (17:00 Uhr) referiert mein Anwalts-Kollege Rechtsanwalt Frank Stange zum Thema „Gutes Marketing. Mit Recht!“. Es geht um die Grundzüge des Werberechts. Hierzu lade ich Sie gern ein. Die online Anmeldung finden Sie unter folgender URL http://www.pkl-kmk.de/. Wir freuen uns auf Ihr kommen.
Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Marken und insbesondere betreffend Waren der gemeinsamen Klassen 16 und 25 nicht verwechselbarer ähnlich (BPatG, Beschl. v. 10.12.2009, Az. 30 W (pat) 77/09 – laufendes Mädchen/laufender Chinese).
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke GMP:READY für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 09, 16 und 41 wegen einem bestehenden Freihaltebedürfnis (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 21.01.2010, Az. 30 W (pat) 80/09 – GMP:READY).
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Terrado für einzelne Waren der Klassen 06, 19 und 22 eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 26.01.2010, Az. 33 W (pat) 95/08 – Terrado). In den Entscheidungsgründen heißt es wie folgt: „Denn selbst bei erhöht angesetztem Fremdsprachenverständnis des Verkehrs, insbesondere bei Betonung der Fachverkehrskreise (…) kann nicht davon ausgegangen…
Der Titelschutzanzeiger Nr. 959 ist heute erschienen. Anmerkung: Das Markenrecht schützt neben eingetragenen Marken auch die sog. „Werktitel“. Diese sind in § 5 MarkenG legaldefiniert. Gemäß § 5 Abs. 3 MarkenG sind Werktitel „Namen oder besondere Bezeichnungen von Druckschriften, Filmwerken, Tonwerken, Bühnenwerken oder sonstigen vergleichbaren Werken“. Der Werktitelschutz entsteht, anders als bei der eingetragenen Marke,…
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) sind die Wortmarken FRUCHT WELLE und Süße Welle im Bereich einiger in Klassen 05, 29 und 30 genannter Waren und Dienstleistungen nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 09.12.2009, Az. 28 W (pat) 79/09 – FRUCHT WELLE/Süße Welle)
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke BOI für einzelne Waren der Klasse 10 wegen fehlender Unterscheidungskraft, § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, i. V. m. §§ 107 Abs. 1, 113 Abs. 1 MarkenG, Art. 5 Abs. 1 MMA, 6quinquies B Nr. 2 PVÜ, § 54 MarkenG, § 50 Abs. 1 und 2…
Nach Auffassung des Bundespatentgerichtes (BPatG) sind die sich gegenüberstehenden Wort-/Bildmarken und betreffend Waren der gemeinsamen Klasse 09 nicht verwechselbar ähnlich (BPatG, Beschl. v. 19.01.2010, Az. 27 W (pat) 82/09 – D-Link/Q-Link).
Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wort-/Bildmarke für einzelne Waren der Klasse 9, nämlich „Computer-Software“ mangels Unterscheidungskraft (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) nicht eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 19.01.2010, Az. 27 W (pat) 105/09 – it.cadpilot). Anmerkung: Vgl. hierzu insbesondere die Entscheidung BPatG, Beschl. v. 19.01.2010, Az. 27 W (pat) 105/09 – it.wood