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Gedankenkino
In der Cndy Brz-Entscheidung beschäftigt sich das Bundespatentgericht (BPatG) mit dem Phänomen des „Disemvowelings“. Auszugsweise heißt es in der Entscheidung wie folgt: „bb) Das Anmeldezeichen setzt sich aus den beiden Konsonantenfolgen „Cndy“ und „Brz“ zusammen. aaa) Beide sind lexikalisch nicht nachweisbar. Gleichwohl ist erkennbar, dass sie durch das Weglassen von Vokalen entstanden sind. Dabei handelt…
Schweizer Kesä
Die Marke RELOX erscheint mir, bei genauer Betrachtung, „so präzise wie ein Schweizer Uhrwerk“ zu sein.