Российская

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wort-/Bildmarke (übersetzt: „Die Russische …“ oder „… die aus Russland“) für einzelne Waren der Klassen 29 und 30 wegen bestehendem Freihaltebedürfnis (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG, § 54 MarkenG, § 50 Abs. 1 und 2 MarkenG) zu löschen (BPatG, Beschl. v. 15.07.2009, Az. 28 W (pat)…

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Wurzellockstoff

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke Wurzellockstoff für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 01, 31 und 44 wegen bestehendem Freihaltebedürfnis, § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG, § 54 MarkenG, § 50 Abs. 1 und 2 MarkenG, zu löschen (BPatG, Beschl. v. 15.12.2009, Az. 33 W (pat) 01/08 – Wurzellockstoff).

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Flixotide

Unter Bezugnahme auf die Flixotide-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschl. v. 02.04.2009, Az. I ZB 05/06 – Flixotide) ist nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) die Wortmarke Flixotide für einzelne Waren der Klasse 05 wegen Bösgläubigkeit zu löschen (BPatG, Beschl. v. 26.11.2009, Az. 25 W (pat) 76/05 – Flixotide).

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Cordarone

Unter Bezugnahme auf die Ivadal-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschl. v. 02.04.2009, Az. I ZB 08/06 – Ivadal) ist nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) die Wortmarke Cordarone für einzelne Waren der Klasse 04, nämlich „Pharmazeutische Erzeugnisse, insbesondere Humanarzneimittel“ wegen Bösgläubigkeit zu löschen (BPatG, Beschl. v. 26.11.2009, Az. 25 W (pat) 225/03 – Cordarone).

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Ivadal

Unter Bezugnahme auf die Ivadal-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschl. v. 02.04.2009, Az. I ZB 08/06 – Ivadal) ist nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) die Wortmarke Ivadal für einzelne Waren der Klasse 04, nämlich „Pharmazeutische Erzeugnisse, insbesondere Humanarzneimittel“ wegen Bösgläubigkeit zu löschen (BPatG, Beschl. v. 26.11.2009, Az. 25 W (pat) 224/03 – Ivadal).

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STAHLSCHLUESSEL

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke STAHLSCHLUESSEL für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 09, 16, 38 und 42 nicht eintragungsfähig und deswegen zu löschen (BPatG, Beschl. v. 25.11.2009, Az. 29 W (pat) 11/09 – STAHLSCHLUESSEL).

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KEY TO STEEL

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke KEY TO STEEL für einzelne Waren und Dienstleistungen der Klassen 09, 16, 38 und 42 nicht eintragungsfähig und deswegen zu löschen (BPatG, Beschl. v. 25.11.2009, Az. 29 W (pat) 13/09 – KEY TO STEEL).

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FreeLotto

Nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ist die Wortmarke FreeLotto für einzelne Dienstleistungen der Klasse 36, nämlich „Vermittlung von Lotterien und Wettspielen“ nicht eintragungsfähig und deswegen zu löschen (BPatG, Beschl. v. 08.12.2009, Az. 33 W (pat) 135/07 – FreeLotto).

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Käse in Blütenform III – Zur bösgläubigen Anmeldung einer 3D-Marke – Die Entscheidung im Volltext

Im Nachgang zur Eilunterrichtung des 28. Senats des Bundespatentgerichts (BPatG) vom 28.10.2009 wurde die genannte Entscheidung nunmehr veröffentlicht (BPatG, Beschl. v. 28.10.2009, Az. 28 W (pat) 213/07 – Käse in Blütenform III). Nach Auffassung des Senats wurde die 3D-Marke nicht bösgläubig im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG angemeldet, da bei der…

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Käse in Blütenform III – Zur bösgläubigen Anmeldung einer 3D-Marke

Nach dem Inhalt einer Eilunterrichtung des 28. Senats des Bundespatentgerichts (BPatG) setze eine bösgläubige Anmeldung zwingend voraus, dass die fragliche Marke mit dem Zeichen, für das ein schutzwürdiger Besitzstand geltend gemacht werde, gleich oder jedenfalls zum Verwechseln ähnlich sei, anderenfalls könne eine Sperrwirkung von vornherein nicht eintreten (BPatG, Beschl. v. 28.10.2009, Az. 28 W (pat)…

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Die Fédération Internationale de Football Association (FIFA) unterliegt erneut gegen die Ferrero Deutschland GmbH

Das online Portal faz.net berichtet darüber, dass die Fédération Internationale de Football Association (FIFA) mit mehreren Löschungsanträgen gegen Ferrero-Marken, die die Fußball-Weltmeisterschaft 2006 in Deutschland und 2010 in Südafrika zum Gegenstand hatten vor dem Bundesgerichtshof (BGH) unterlegen ist. Dies geht auch aus der aktuellen Pressemitteilung Nr. 232/2009 des BGH hervor.

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