Fahren wie Gott in Frankreich
„Fahren wie Gott in Frankreich“, so lautete vor Jahren der Slogan von Citroen. Wenn man dieses Auto Foto: Thomas Felchner sieht, dann weiß man, dass Gott nicht sehr schnell, aber dafür mit viel „Esprit“ unterwegs war.
„Fahren wie Gott in Frankreich“, so lautete vor Jahren der Slogan von Citroen. Wenn man dieses Auto Foto: Thomas Felchner sieht, dann weiß man, dass Gott nicht sehr schnell, aber dafür mit viel „Esprit“ unterwegs war.
Im am Freitag erschienenen Markenblatt Heft 04, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf Quelle: http://register.dpma.de Die Marke schützt folgende Waren und Dienstleistungen: „Klasse(n) Nizza 29: Fleisch, Schinken, Fleischwaren, Käse, Leberpastete, Schinken, Schweinefleisch, Wurstwaren Klasse(n) Nizza 33: Alkoholische Getränke (ausgenommen Bier), Aperitifs, Digestifs und Cocktails auf Grundlage…
Das man Produkte formen und so kaufattraktiver machen kann, zeigen auch nachfolgende Süßwaren Foto: Thomas Felchner die zudem in einer schön gestalteten Dose stecken (aus diesem Grund hatte ich diese insbesondere gekauft). Das Auge isst eben mit, das gilt meiner Meinung nach insbesondere auch für Produktformen. Offensichtlich haben das die Firmen aber noch nicht so…
Sie wußten oder ahnten es: Es ist die als 3D-Marke geschütze einzigartige Schokoladenform die den bekannten Unterschied macht. So eine Toblerone-Schokolade ist schon etwas Besonderes.
Lecker, habe gerade ein „Rundumwohlfühlbonbon“ Foto: Thomas Felchner gelutscht. Na klar, (auch) wegen der „echten Fahne“!
Werbeagenturen sollten Kreativ sein. Diese Dresdner Agentur Foto: Thomas Felchner ist es ganz bestimmt. Warum? – Die Auflösung erfolgt morgen!
Unter den Aktenzeichen 3020110545804, 3020110545812 und 3020110545820 hat die Anton Riemerschmid Weinbrennerei und Likörfabrik GmbH & Co. KG die bekannte Underberg-Flasche mit Papierumhüllung in den Farben Rot, Grün und Blau als 3D-Marke schützen lassen. War dies eine Vorsichtsmaßnahme, oder wird die Flasche zuünftig tatsächlich (auch) so vermarktet werden? Wenn ja, was halten Sie davon?
Im am Freitag erschienenen Markenblatt Heft 02, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf Quelle: http://register.dpma.de Die Marke schützt folgende Dienstleistungen: „Klasse(n) Nizza 21: Becher, Bierkrüge, Chinaporzellan, Figuren (Statuetten) aus Porzellan, Ton oder Glas, Kunstgegenstände aus Porzellan, Ton oder Glas, Glasbehälter, Gläser (Gefäße), Glaswaren, bemalte, Kaffeeservice, Kaffeekannen,…
Mehr Marken kann man auf einer Motorhaube eigentlich nicht plazieren. Foto: Thomas Felchner Für mich können es gar nicht genug Marken sein.