Anmerkung zu Ungewöhnliche Kombi

Im Register des DPMA wird leider nicht hinterlegt, welchem Sprachenkreis ein ausländisches Wort/Wortelement entstammt und welche deutschsprachige Bedeutung diesem zukommt. Dies wäre allerdings eine ganz wichtige Information um sich gegebenenfalls ein Bild hinsichtlich der Eintragungsfähigkeit und/oder der Kennzeichnungskraft dieses Wortes/Wortelements bzw. der Marke in seiner maßgeblichen Gesamtheit zu machen. Dies sollte man aus meiner Sicht ändern. Gleiches gilt auch für kombinierte Wort-/Bildmarken. Bei denen wäre es ebenfalls sinnvoll, bereits im Register darauf hinzuweisen, welche Bestandteile markenrechtlich relevant/prägend sind und welche nicht. Dies würde aus meiner Sicht Rechtstreitigkeiten verhindern.

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