Kein Name, keine Marke

Das Zeichen „namenlos“ besteht nach Auffassung des Bundespatentgerichts (BPatG) ausschließlich aus einer zur unmittelbaren Beschreibung der beanspruchten Waren der Klassen 16 und 33 sowie der angemeldeten Dienstleistungen der Klasse 43 geeigneten Angabe und kann daher nicht als Marke eingetragen werden. Vereinfacht gesagt: Kein Name, keine Marke.

Anmerkung:

Wie wäre folgende Alternative: „Mein Name ist namenlos“ oder einfacher „Name namenlos“?

Was meinen Sie?

Share