Wo bist Du denn gezeugt worden?

Interessante Argumentation in der Kirmeskind-Entscheidung des Bundespatentgerichts (BPatG)

„Am 6. Oktober 2016 hat die Beschwerdegegnerin die Löschung der angegriffenen Marke wegen absoluter Schutzhindernisse gemäß § 50 Abs. 1 i. V. m. § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 10 MarkenG a. F. beantragt. Zur Begründung hat sie ausgeführt, das Markenwort „Kirmeskind“ bezeichne Personen, die während einer Kirmes gezeugt worden seien, …

Häh? Macht man sowas etwa beim Autoscooter oder Riesenrad fahren?

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