Marke an vorderster Front
Im Markenblatt Heft 38, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf
Sie schützt folgende Waren:
„Klasse(n) Nizza 09:
Datenverarbeitungsgeräte, Computer, Datenverarbeitungsanlage eines Geschützes; Computerprogramme; Computersoftware, gespeichert; Computerprogramme für militärische Zwecke; Computerprogramme zur Waffensteuerung; Computerprogramme für Spielzwecke, Computerprogramme für Modellbau; Software für Videospiele, Platten und Kassetten mit Computerspielen und Videospielen, Videospiele (ausgenommen zur Verwendung mit einem externen Bildschirm oder Monitor); Simulatoren, Waffensimulatoren, Simulatoren für die Ausbildung und Schulung an Waffensystemen
Klasse(n) Nizza 13:
Schusswaffen; Artelleriegeschütze, Kanonen, Waffen (ballistische); Raketenwerfer, Energiewaffe, Laserwaffe; Waffen mit eigenem Antrieb, Waffen mit Gasantrieb, Revolverkanone, 35mm Revolverkanone; Waffenanlage zur Bekämpfung von Luftzielen; Geschützlafetten; Schiessgestelle, Geschützturm, Geschützhülle, Cupola; Dekorationswaffen
Klasse(n) Nizza 28:
Spielwaren, Spielzeugwaffen, Waffenreplikas, Geschütze (Spielwaren), Kanonen (Spielwaren), Raketenwerfer (Spielwaren), Laserwaffe (Spielwaren), Revolverkanone (Spielwaren); Videospiele (zur Verwendung mit einem externen Bildschirm oder Monitor); Modellbausätze (Spielwaren), Waffenmodelle (verkleinert), elektronische Ziele“
Anmerkung:
Auch in Krisen und Kriegen sind Marken an vorderster Front.
MARKENRECHT24.DE on FLICKR
MARKENRECHT24.DE on TWITTER
MARKENRECHT24.DE on FACEBOOK
WERBUNG:
Rechtsanwalt
Thomas Felchner
Nationales und internationales Markenrecht
Unter anderem biete ich folgende Dienstleistungen an:
– Allgemeine markenrechtliche Beratung (= Prüfung und Beantwortung Ihrer allgemeinen markenrechtlichen Fragen)
– Markenentwicklung (= Findung neuer eintragungsfähiger Marken)
– Markenrecherche (= Prüfung, ob Ihre Marke mit zeitlich älteren Markenrechten kollidiert um ein amtliches Widerspruchsverfahren/gerichtliches Unterlassungsklageverfahren zu vermeiden)
– Markenanmeldung (= Anmeldung Ihrer Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM), der World Intellectual Property Organization (WIPO))
– Markenüberwachung (= Prüfung, ob Ihre Marke mit zeitlich älteren Markenrechten kollidiert um diese im amtlichen Widerspruchsverfahren/gerichtlichen Unterlassungsklageverfahren zu verteidigen)
– Markenverteidigung (= Verteidigung Ihrer Marke im amtlichen Widerspruchsverfahren/gerichtlichen Unterlassungsklageverfahren)
– Markenverwaltung (= Überwachuchung aller wesentlichen Fristen Ihrer Marke, insbesondere Ablauf der Benutzungsschonfrist/der Schutzdauer der Marke)
In aller Regel arbeite ich zu günstigen Festpreisen!
KONTAKT:
Rechtsanwalt
Thomas Felchner
Zu den Mühlen 39
45721 Haltern an See
E-Mail: felchner@o2online.de
Mobil: 015733131130
Obwohl ich im nördlichen Ruhrgebiet/südlichen Münsterland wohne, bin ich – online – weltweit tätig!
SOZIALE ENGAGEMENTS/SPENDEN: