Ampelmann Gewimmel

In den Berliner Hackeschen Höfen wimmelt es gerade nur so von „Ampelmann-Marken“

Ampelmann
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Foto: Thomas Felchner

die Dank der Münchner Richter als solche geschützt ist (siehe auch die Entscheidung des BPatG, Beschl. v. 27.09.2012, 27 W (pat) 31/11 – Ampelmann). Diese hatten den Löschungsantrag u.a. mit der Begründung

„Insbesondere ist die mit dem Löschungsantrag angegriffene Bildmarke nicht schon deshalb schutzunfähig, weil sie das früher in der DDR gebräuchliche Verkehrszeichen des sog. Fußgänger-Ampelmännchen wiedergibt. Dieses hat – auch wenn es sich, wie das Landgericht Berlin in der vom Antragsteller zitierten Entscheidung (…) ausgeführt hat, noch an einigen Ampeln in Berlin und vor allem den östlichen Bundesländern finden lässt – seine rechtliche Bedeutung als Verkehrszeichen mit der Wiedervereinigung verloren.

zurückgewiesen.

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Thomas Felchner

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