Bassd scho passt scho
Im am Freitag erschienenen Markenblatt Heft 04, dessen Herausgeber das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) ist, fiel mir diesmal nachfolgende Marke auf
Die Marke schützt folgende Waren und Dienstleistungen:
„Klasse(n) Nizza 09:
Schallplatten, CDs, DVDs und andere digitale Aufzeichnungsträger
Klasse(n) Nizza 25:
Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen
Klasse(n) Nizza 41:
Unterhaltung und kulturelle Aktivitäten, insbesondere musikalische Darbietungen“
Anmerkung:
Wenn einem die Marke gefällt, klingt das auf bayrisch bestimmt so: Bassd scho passt scho!
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