Kein fauler Apfel
Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigt den Granny Smith-Beschluß des Bundespatentgerichts (BPatG) vom 09.09.2010 (BPatG, Beschl. v. 09.09.2010, Az. 30 W (pat) 96/09 – Granny-Smith), in dem es um die Löschung nachfolgender Bildmarke
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ging. Das BPatG hatte seinerzeit den die Löschung anordnende Entscheidung des Amtes aufgehoben und den Löschungsantrag zurückgewiesen.