Kein Eingang in die deutsche Sprache

Die Wort-/Bildmarke

Carrera
Az. 3020090300410
hat es geschafft. Betreffend folgende Waren der Klassen 16, 18 und 25

„Bekleidungsstücke und Sportbekleidung; Schuhwaren und Sportschuhe einschließlich Gürtel, Skistiefel, Kopfbedeckungen und Kopfbedeckungen für den Sport; Augenschirme, Schutzhelme und Schutzbrillen; Druckereierzeugnisse; Waren aus Leder, soweit in Klasse 18 enthalten, ausgenommen Kleinlederwaren; Waren aus Lederimitationen, soweit in Klasse 18 enthalten“

ist sie eintragungsfähig (BPatG, Beschl. v. 10.01.2012, Az. 27 W (pat) 56/11 – Carrera. In den Entscheidungsgründen heißt es auszugsweise wie folgt:

„Das spanische Wort „Carrera“ hat im Wesentlichen Bedeutungen wie „Laufen, Wettlauf, Rennen, Rennstrecke“. Es ist so nicht in die deutsche Sprache eingegangen; das inländische Publikum wird es nicht ohne weiteres verstehen. Soweit die Markenstelle darauf verweist, schon Kinder würden das Wort kennen, ist dies richtig, bezieht sich aber auf die markenmäßige Bezeichnung einer Spielzeug-Autorennbahn. Die richtige Übersetzung aus dem Spanischen ist damit nicht verbunden.“


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