Eine Frage der Ähre
Die älteste aktive deutsche Wortmarke „LEUNA“ wurde am 27.10.1933 in das Register des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) eingetragen. Sie schützt folgende Waren:
„Chemische Produkte für industrielle Zwecke, Düngemittel, Brennmaterialien, insbesondere brennbare Gase, Wachs, Leuchtstoffe, technische Öle und Fette, Schmiermittel, Benzin“
Die älteste aktive Wort-/Bildmarke
„Arzneimittel, chemische Erzeugnisse für Heilzwecke und Gesundheitspflege, pharmazeutische Drogen, Pflaster, Verbandstoffe, Tier- und Pflanzenvertilgungsmittel, Entkeimungs- und Entwesungsmittel (Desinfektionsmittel), Mittel zum Frischhalten und Haltbarmachen von Lebensmitteln, chemische Erzeugnisse für gewerbliche, wissenschaftliche und Lichtbildzwecke, Feuerlöschmittel, Härte- und Lötmittel, Abdruckmasse für zahnärztliche Zwecke, Zahnfüllmittel, mineralische Rohstoffe, Dichtungen und Packungen, Wärmeschutz- und Isoliermittel, Asbesterzeugnisse, Düngemittel, Farbstoffe, Farben, Blattmetalle, Firnisse, Lacke, Beizen, Harze, Klebstoffe, Wichse, Mittel zum Putzen und zum Haltbarmachen von Leder, Appretur- und Gerbmittel, Bohnermasse, feste Brennstoffe, Wachs, Leuchtstoffe, technische Öle und Fette, Schmiermittel, Benzin, Parfümerien, Mittel zur Körper- und Schönheitspflege, ätherische Öle, Seifen, Wasch- und Bleichmittel, Stärke und Stärkeerzeugnisse, Farbzusätze zur Wäsche, Fleckenentfernungsmittel, Rostschutzmittel, Putz- und Poliermittel (ausgenommen für Leder), Schleifmittel, Steine, Kunststeine, Zement, Kalk, Kies, Gips, Pech, Asphalt, Teer, Mittel zum Haltbarmachen von Holz, Rohrgewebe, Dachpappen, ortsbewegliche Häuser, Schornsteine, Baustoffe“
Markeninhaber ist in beiden Fällen die InfraLeuna GmbH.