Nationales Markenregister AG

In dem Artikel „Die Seuche“ hatte ich über Firmen berichtet, die markenrechtliche Dienstleistungen anbieten, die – markenrechtlich gesehen – in der Regel entweder völlig nutzlos („Eintrag in ein Register“) oder völlig überteuert („Verlängerung der Schutzdauer“) sind.

Heute stelle ich Ihnen in diesem Zusammenhang die Firma „Nationales Markenregister AG“ vor:

Die Nationales Markenregister AG gehört zu den Firmen, die aus meiner Sicht zu völlig überhöhten Preisen die Schutzdauer von Marken verlängert. Wie nachfolgendes Schreiben der Nationales Markenregister AG an eine Mandantin von PKL Keller Spies Partnerschaft

Nationales Markenregister AG
Musterschreiben der Firma Nationales Markenregister AG

zeigt, arbeitet diese Firma mit einem „amtsähnlichen Signet“, um dem potentiellen Kunden offensichtlich zu suggerieren, dass man „zumindest ämtsähnlich“ agiert. Für die Verlängerung der Schutzdauer einer Marke mit einem Waren- und Dienstleistungsverzeichnis von bis zu drei Klassen verlangt diese Firma dann auch noch sage und schreibe „1.590,00 EUR netto“, wobei unklar ist, ob in diesem Preis die an das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) zu zahlende Verlängerungsgebühr in Höhe von 750,00 EUR bereits mit enthalten ist oder nicht. Für jede weitere Klasse sind zusätzlich 490,00 EUR netto zu zahlen. Ist in diesem Betrag die an das DPMA zu zahlende Verlängerungsgebühr nicht mit enthalten, entspricht der genannte Betrag dem zu zahlenden Entgelt für die zu beantragende Verlängerung der Schutzdauer, also 1.590,00 EUR netto. Ist in diesem Betrag die an das DPMA zu zahlende Verlängerungsgebühr mit enthalten, entspricht das Entgelt der Differenz zwischen 1.590,00 EUR netto und 750,00 EUR also mithin 840,00 EUR. Egal welcher Betrag letztendlich zu zahlen ist/gezahlt wird, dieser Betrag ist aus meiner persönlichen Sicht „horrend“. Ein Kostenvergleich mit anderen Anbietern, insbesondere spezialisierten Rechts- und Patentanwälten, lohnt auf jeden Fall.

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