Marke vs. Geschmacksmuster

Im Newsletter „Ausgabe Januar 2011“ des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) finden sich hilfreiche Informationen zur Frage „Kann ich ein Logo auch als Geschmacksmuster anmelden?“.

Hierzu heißt es dort wie folgt:

Marken- und Geschmacksmusterschutz möglich

  • Ein Logo kann – durchaus auch parallel – sowohl als Marke und auch als Geschmacksmuster geschützt werden.
  • Welche(s) Schutzrecht(e) Sie für Ihr Logo erwerben möchten, wird weitestgehend vom beabsichtigten Einsatzzweck abhängen.

Schutz als Marke

  • Wenn Sie das Logo vor allem zur markenmäßigen Kennzeichnung bestimmter Waren oder Dienstleistungen vorgesehen haben, die von Ihrem Unternehmen hergestellt oder angeboten werden, Sie also die Herkunft der Produkte aus genau diesem Unternehmen mit dem Logo kenntlich machen wollen, dann sollten Sie es als Marke schützen lassen.
  • Das Logo kann als Bild- bzw. Wort-Bild-Marke geschützt werden. Ihre angemeldete Marke wird umfassend vom DPMA geprüft. Sie kann nur eingetragen werden, wenn keine „absoluten Schutzhindernisse“ gemäß § 8 Markengesetz (http://bundesrecht.juris.de/markeng/__8.html) bestehen. Das heißt, Ihr Logo sollte fantasievoll und nicht beschreibend und damit unterscheidungskräftig sein.
  • Genaue Informationen zum Markenschutz finden Sie unter http://www.dpma.de/marke/index.html.
  • Die Schutzdauer der Marke kann unbegrenzt verlängert werden.

Schutz als Geschmacksmuster

  • Mit einem Geschmacksmuster wird die Erscheinungsform eines Logos geschützt. Die Erscheinungsform wird durch Linien, Konturen, Farben, Verzierungen etc. bestimmt.
  • Der Schutz als Geschmacksmuster kommt insbesondere in Frage, wenn es Ihnen in erster Linie darum geht, unterschiedliche Erzeugnisse auf der Oberfläche, wie zum Beispiel T-Shirts, Tassen oder Druckerzeugnisse, mit einem Logo oder einer sonstigen grafischen Gestaltung zu versehen oder Verpackungen zu verzieren bzw. auszustatten.
  • Auch wenn Sie als Entwerfer des Logos überhaupt keine konkrete Benutzungsabsicht verfolgen und Ihr Design einfach schützen lassen möchten, kann ein Geschmacksmuster sinnvoll sein.
  • Der Geschmacksmusterschutz ist vergleichsweise kostengünstig und bietet einen klassenunabhängigen Schutz. Die Schutzdauer ist auf maximal 25 Jahre begrenzt.
  • Detaillierte Informationen zum Geschmacksmusterschutz finden Sie unter http://www.dpma.de/geschmacksmuster/index.html.

Schutzumfang/Anmeldestrategie/Recherche

  • Da Marken und Geschmacksmuster unterschiedliche Schutzzwecke verfolgen, kann der jeweilige Schutzumfang voneinander abweichen.
  • Welche Anmeldestrategie für Ihr Vorhaben, Ihr neu gestaltetes Logo schützen zu lassen, konkret in Frage kommt, sollten Sie im Zweifel mit einem in Fragen des Marken- und Geschmacksmusterrechts erfahrenen Anwalt besprechen.
  • Tipps zur Recherche von Logos finden Sie in einem früheren Newsletter-Beitrag unter http://www.dpma.de/service/e_dienstleistungen/newsletter/newsletter4/10/index.html.

Anmerkung:

Seit der Opel-Blitz-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) sollte das Geschmacksmuster tatsächlich (noch) mehr beachtet werden. Gute Information vom Amt!

Share