Brandenburger Tor

Vor kurzem hatte sich das Bundespatentgericht (BPatG) mit der Löschung der Bildmarke „Quadriga auf dem Brandenburger Tor“ beschäftigt und die Löschung dieser Marke mit der Begründung bestätigt, dass der Marke die Unterscheidungskraft fehle, weil sie – als Wahrzeichen und Symbol Berlins – als geografischer Hinweis auf Berlin verstanden werde (siehe den Beitrag „Quadriga auf dem Brandenburger Tor [Bildmarke])“.

Als ich jetzt in Berlin war besuchte ich (nicht nur) deswegen auch das Brandenburger Tor

Brandenburger Tor
Brandenburger Tor

Brandenburger Tor
Brandenburger Tor
Brandenburger Tor
Brandenburger Tor

Foto: Thomas Felchner

und musste feststellen, dass es dort „nur so von Menschen/Touristen wimmelte“. Was Berlin angeht, ist das Brandenburger Tor demzufolge in der Tat ein „magischer Anziehungspunkt“. Jeder kennt es und will es sehen.

Vor diesem Hintergrund kann ich die Entscheidung des BPatG spätestens jetzt absolut nachvollziehen. Der Senat hat richtig entschieden.

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