Rein juristische Erwägungen. Da bin ich mir sicher!

Innerhalb der ersten 24 Stunden haben 52 Leser allein über jurablogs.com den Artikel „Die angemeldete Marke „FickShui“ verstößt weder gegen die öffentliche Ordnung noch gegen die guten Sitten“

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Quelle: http://www.jurablogs.com

gelesen.

Da bin ich mir sicher: Ausschließlich aus rein juristischen Erwägungen.

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