Ich meine es nicht unernst, zumindest kann der Ernst nicht ausgeschlossen werden

In meinem Blogbeitrag „Vielen Dank für Ihre Mithilfe! Des Rätsels Lösung lautete …“ hatte ich die persönliche Auffassung geäußert, dass der Inhaber der Marke

ORANGE UTAN

Foto: http://register.dpma.de

Ärger mit FERRERO bekommen könnte und darauf hingewiesen, dass dies eine Vermutung von mir sei.

Dies veranlasste den Autor des Markenblog in seinem Beitrag „nutella./.mraum – die Wette halte ich“ die Frage zu stellen: „Meinen Sie das wirklich ernst, Herr Felchner?“

Hierzu folgendes:

Die Ferrero Deutschland GmbH ist u.a. Inhaberin nachfolgender Marken:

nutella

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duplo

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kinder

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Alle drei vorgenannten Marken sind, dies dürfte außer Zweifel stehen, von herausragender Bekanntheit in Deutschland für Waren der Klasse 30. Die Waren genießen aus meiner Sicht eine hohe Wertschätzung. Viele von uns haben die vorgenannten Produkte selbst als Kinder gern gegessen.

Das einzige, was die Marken „nutella“, „duplo“ und „kinder“ gemeinsam haben, sind folgende 4 Merkmale:

– Die Anfangsbuchstaben sind in schwarzer Farbe geschrieben.
– Der restlichen Buchstaben sind in roter Farbe geschrieben.
– Die Buchstaben sind klein geschrieben.
– Die Buchstaben verfügen alle über ein klares Schriftbild.

Diesen 4 Elementen kommt aus meiner persönlichen Sicht eine nicht unbedeutende kennzeichnende Wirkung/Stellung/Bedeutung zu.

Alle vorgenannten Elemente greift die oben genannte Marke „mraum“ unzweifelhaft auf, sodass zumindest eine (schrift-)bildliche Ähnlichkeit der Marken aus meiner Sicht mit der Folge nicht ausgeschlossen werden kann, dass aus meiner persönlichen Sicht § 14 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG („Ausnutzung der Unterscheidungskraft“ und/oder „Ausnutzung der Wertschätzung“) möglicherweise einschlägig sein könnte (siehe hierzu u.a. OLG Köln, Urt. v. 06.02.2009, Az. 6 U 147/08 – Deutschland sucht den Superstar/S sucht Deutschlands hässlichstes Jugendzimmer), zumindest kann dies nicht ganz ausgeschlossen werden.

Vor diesem Hintergrund antworte ich auf die oben gestelle Frage wie folgt: Ich meine es nicht unernst, zumindest kann der Ernst nicht ausgeschlossen werden.

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