rundy Titelschutz JOURNAL 15/2010 – Deutschland und 08/2010 – Österreich
Heute ist das rundy Titelschutz JOURNAL Nr. 15 – Deutschland
Quelle: http://www.rundy.de
und das rundy Titelschutz JOURNAL Nr. 07/2010 – Österreich
Quelle: http://www.rundy.de
erschienen.
Anmerkung:
Das Markenrecht schützt neben eingetragenen Marken auch die sog. „Werktitel“. Diese sind in § 5 MarkenG legaldefiniert. Gemäß § 5 Abs. 3 MarkenG sind Werktitel „Namen oder besondere Bezeichnungen von Druckschriften, Filmwerken, Tonwerken, Bühnenwerken oder sonstigen vergleichbaren Werken“. Der Werktitelschutz entsteht, anders als bei der eingetragenen Marke, grundsätzlich erst mit Veröffentlichung des Werkes. Im Markenrecht gilt das sog. „Prioritätsprinzip“, das heißt, das zeitlich ältere Recht geht dem zeitlich jüngeren Recht vor. Da die Bearbeitung eines Werktitel längere Zeit in Anspruch nimmt, kann der Schutz eines in Bearbeitung befindlichen Werktitels durch die Veröffentlichung in einem entsprechenden Publikationsmedium (beispielsweise dem rundy Titelschutz JOURNAL oder dem Titelschutzanzeiger) zeitlich vorgezogen werden, vorausgesetzt, das Werk erscheint anschließend auch und zwar in einem zeitlich je nach Werk unterschiedlich kurzen/langen Zeitraum. Die Veröffentlichung des Werktitels in oben genannten Journal dient demzufolge dazu, den Zeitpunkt der Schutzentstehung des Werktitels zum einen zeitlich zu fixieren (Tag der Veröffentlichung im Journal) und zum anderen zeitlich gesehen vor die eigentliche Veröffentlichung des Werkes zu ziehen (Tag der Veröffentlichung im Journal). Wer ein Buch schreibt oder eine Computersoftware entwickelt und hierfür bereits einen Namen im Kopf hat, tut gut daran, den Titel des Werkes bereits vor der Erstellung/Veröffentlichung des Werkes zu publizieren, um sich so die markenrechtlich geschützten Werktitelrechte schon vor Fertigstellung/Veröffentlichung des Werkes zu sichern. Alternativ oder kumulativ kann man sich auch die Markenrechte an diesem Titel sichern, indem man eine entsprechende Marke zur Eintragung bringt.
Weitere Informationen erhalten stehen auf der Webseite unter der Domain http://www.titelschutzjournal.de zur Verfügung.
Wenn Sie im rundy Titelschutz JOURNAL eine Titelschutzanzeige schalten wollen, können Sie dies hier
veranlassen. Falls Ihnen dies Schwierigkeiten bereiten sollte, können Sie mich gern hierzu in der Kanzlei PKL Rechtsanwälte keller Spies Partnerschaft kontaktieren. Ich kümmere mich dann umgehend um Ihre Titelschutzanzeige.