Marke Karstadt verpfändet
Die in Dresden erscheinende Sächsische Zeitung (SZ) berichtet in ihrer Samstags-Ausgabe, dass Karstadt die Marke Karstadt verpfändet hat. Der Insolvenzverwalter hätte einen entsprechenden „Bild“-Bericht bestätigt.
Anmerkung:
Hat ein Gläubiger eine Forderung gegen einen Schuldner und kann dieser nicht zahlen, kann er dem Gläubiger unter anderem auch ein Pfandrecht an seiner/seinen Marke/n einräumen. Auch kann die Marke Gegenstand der Zwangsvollstreckung sein, § 29 MarkenG.